Hallo Alexus,
wenn von einer freien Werkstatt der Service ordnungsgemäß durchgeführt und auch dokumentiert wurde, geht der Garantieanspruch nicht verloren.
Wenn Du das Fahrzeug erst 5.000 Kilometer gefahren bist und noch keine sechs Monate ab Kauf verstrichen sind, steht Dir der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Pflicht. Der haftet für alle Mängel zum Zeitpunkt der Ausliefwrung und er muss Dir nachweisen, dass der Msngel/die Mängel nicht schon zum Zeitpunkt der Auslieferung gewesen sind. Das wird er nicht können. Nach sechs Monaten ist die Beweislastumkehr, da musst dann Du es beweisen.
Ich würde mal die Forderungen an den Verkäufer stellen und notfalls einen Rechtsanwalt beauftragen, besonders dann, sollte über die Werksgarantie abgerechnet werden und es stellt sich heraus, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß gewartet wurde und Renault deshalb die Garantieleistung ablehnt. Ein Überschreiten der Servicezeitpunkte kann schon unter Umständen Garantieverlust bedeuten.
Liebe Grüße
Udo