Also den TCe225 gab es 2017 noch nicht, ich denke der war erst ab 09/2018 verfügbar! Grüße
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Ich habe zwar den adaptiven Tempomat noch nie vermisst (will ihn beim nächsten Fahrzeug auch nicht), aber jetzt kann ich nachvollziehen, dass es einfach besser ist, das Fahren selbst in der Hand zu haben. Ansonsten nehme ich den Bus.
Mein letzter Volvo V60 hat mir Mal bei einer Einfahrt in den Parkplatz eine Vollbremsung hingelegt, nachdem er eine Hecke als Hindernis erkannt hat.
Das hat mich in den Gurt gerissen und mir absolut gereicht. -
Also den TCe225 gab es 2017 noch nicht, ich denke der war erst ab 09/2018 verfügbar! Grüße
Wie erfahre ich dann von wann unser Fahrzeug ist?
Leider wird der Weg immer mehr in Richtung autonomes Fahren gehen Sam. Und mit dem adaptiven Tempomat geht man schon den ersten leicht größeren Schritt.
Eigentlich finde ich diese Art von Tempomat nicht schlecht. In meinen Augen noch nicht ausgereift und die Hersteller müssen ihre Systeme sehr deutlich verbessern.
Sie brauchen sich nicht wundern, wenn es Ablehnungen gegen solche Helferlein gibt. Gerade die negativen Erfahrungen sprechen sich rasant herum. Und dann fehlt das Vertrauen in solche Systeme.
Selbst wenn in unserem Fall die Ursache behoben wird, ein mulmiges Gefühl wird erst einmal bleiben. Ich glaube nicht dass es zu 100% verschwindet.
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Hallo jacky814, in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1; müssen alle erforderlichen Daten stehen! Grüße
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Wie erfahre ich dann von wann unser Fahrzeug ist?
Leider wird der Weg immer mehr in Richtung autonomes Fahren gehen Sam. Und mit dem adaptiven Tempomat geht man schon den ersten leicht größeren Schritt.
Das befürchte ich auch, befürworten muss ich es aber trotzdem nicht. Und erst Recht Kauf euch mir kein Produkt, was dies kann, wenn ich es gar nicht wünsche. Mir reicht vollkommen der normale Tempomat. Bei der Fehlerhäufigkeit meines Talisman bin ich froh um alles, was nicht verbaut ist.
Und ich bleibe dabei, mit den Assistenten besteht die Gefahr des abgelenkten Fahrers, der ja nach wie vor der Verantwortliche bleibt.
Zum komplett autonomen Fahren ist noch ein sehr langer Weg. Nicht technisch, aber vor allem rechtlich. Die Problematik sieht man ja hier im Thread recht deutlich. -
Die rechtliche Frage ist dabei ein sehr wichtiger Punkt.
Einmal wieder mein Beispiel.Was wäre gewesen, wenn es zu einem oder auch mehreren Unfälle gekommen wäre? Wäre ist dann Schuld? Aktuell der Fahrer wohl. Wie will man beweisen dass der Auslöser das System war? Wenn ich ganz viel Pech habe, könnte man mir für einen Monat den Führerschein entziehen.
Leider vermitteln die vielen Systeme noch vielen Fahrer ein falsches Bild. Egal ob Navi, Abstandsregelsysteme, Spurhaltesysteme u.s.w., zu viele verlassen sich blind auf die verbauten Systeme.
Ich habe mich zwar nicht auf den Tempomat verlassen, war aber über dessen Verhalten überrascht. Der Schutzengel war wachsam und auch der Hintermann. -
Eine Fehlfunktion hilft dem Fahrer nicht, nach Paragraph 18, Abs. 1 StVG ist man haftbar. Es kann sich höchstens noch eine Haftung des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz ergeben, dazu ist allerdings die Beweisführung notwendig. Das wird in der Regel in der Praxis sehr schwierig.
Ich mag noch gar nicht an die Zeit denken, wenn diese Systeme bewusst von Außen manipuliert werden. -
Hi MAA
@ Also den TCe225 gab es 2017 noch nicht, ich denke der war erst ab 09/2018 verfügbar!
Soviel ich weiß wurde der 225 PSer 11/2018 vorgestellt .
LG
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Hi MAA
@ Also den TCe225 gab es 2017 noch nicht, ich denke der war erst ab 09/2018 verfügbar!
Soviel ich weiß wurde der 225 PSer 11/2018 vorgestellt .
LG
Ja, kann natürlich auch sein. Grüße
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Eine Fehlfunktion hilft dem Fahrer nicht, nach Paragraph 18, Abs. 1 StVG ist man haftbar. Es kann sich höchstens noch eine Haftung des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz ergeben, dazu ist allerdings die Beweisführung notwendig. Das wird in der Regel in der Praxis sehr schwierig.
Ich mag noch gar nicht an die Zeit denken, wenn diese Systeme bewusst von Außen manipuliert werden.Als Jurist kann ich sagen, dass dies nicht stimmt! Gerade im Produkthaftungsgesetz gibt es die Beweislastumkehr. Das bedeutet, du bist NICHT in der Nachweispflicht.
Dies hat der Gesetzgeber auch ganz schlau gelöst: wie soll ein Laie in die Strukturen eines Konzerns und seiner Entwicklung schauen, um einen Beweis zu führen? Dies ist nicht möglich. Der Gesetzgeber hat die „David gegen Goliath“ Stellung erkannt und mit dem Produkthaftungsgesetz dem Hersteller die Möglichkeit der Entlastung eingeräumt.