Das kam von mir falsch rüber - Sorry.
Ich sehe nur kein Problem bei einer Eintragung. Der Phase 1 steht im Gutachten der Felgen. Nur leider nicht der TCE225.
Das ist aber kein großes Problem, da ich die Felgen somit per §21 eintragen lassen kann. Die Karosserie von Phase 1 und 2 hat sich ja nicht wesentlich verändert.
Mein Prüfer sieht das recht locker. Solang nichts schleift ist alles gut. Und das wird es höchstwahrscheinlich nicht.