Wenn hier nochmal einer "Grad" anstatt "Grat" schreibt krieg ich Augenkrebs (wieso gibt es heir eigentlich keinen Kotzsmiley)
Wie schon geschrieben gilt beim Erteilen der HU der Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung. Wenn da die Verschleißmaße nicht erreicht sind und die Bremse an sich funktioniert wird das Fahrzeug mängelfrei abgenommen. Was der Prüfer in solchen Fällen machen kann (und aus eigener Erfahrung auch macht) ist das er einen "Hinweis" im Prüfbericht vermerkt. Bei mir lautete der ungefähr "Bremsbeläge VA: Verschleißgrenze beachten". Die HU ist aber mängelfrei.
Deshalb ist es nie verkehrt sich die Prüfberichte zeigen zu lassen.
Und Bremsenverschleiß ist halt extrem abhängig vom Fahrstil und der Fahrstrecke. Den obigen Hinweis habe ich bei meinem Megane CC bekommen, Scheiben und Beläge wurden nach 45TKm getauscht. Bei meinem Laguna wurden die ersten Scheiben bei 130TKM getauscht(Bei 70000 wurden die Beläge erneuert weil einer gebrochen war und der Grat an der Bremsscheibe abgeschliffen, und ja, es gibt auch noch Werkstätten die so was machen und nicht gleich die Scheibe erneuern!), die zweiten bei 230TKm. Um die Laufleistung wurden dann auch erstmals die Beläge der hinteren Trommelbremse erneuert.
Bei meinem GS 3 wurde an der HA Scheiben und Beläge schon nach 65TKm erneuert, an der VA waren beim Verkauf mit rund 110 TKm noch die Originalteile drin.
Aber der CC wird halt auch sehr viel engagierter bewegt, ist halt mein Spaßmobil
gruß schraddeler