Welche LEDs Fußraum, Handschuhfach, Kofferraum?
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Hallo habe die W5W Birnen im Kofferraum und Handschuhfach gegen LEDs ersetzt. Es ist deutlich heller und Spart Strom die W5W Birnen werden ja sehr heiß was nur sinnlos die Batterie entlädt.
Klappt alles so weit man muss nur auf die Polarität achten und die Metall Spangen etwas nachbiegen so das das alles passt.
Für denn Fußraum sind die mir etwas zu weiß passt nicht zu Ambiente Beleuchtung werde da welche mit 2700k reinmachen.
Technische Daten:
Lampe-Körper-Material: Kunststoff
Lichtfarbe: weiß
Spannung: 12V
Leistung: 1.5W
Farbtemperatur: 7.000-8.000 K
Abstrahlwinkel: 360°
Produkt-Größe: 26 X 12 X 12 mm/1,02 X 0,47 X 0,47 "
Brutto-Gewicht: ca. 20gWas sagt die StVO dazu eigentlich nur mit E-Kennzeichnung?
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DD1HWK,
du hast wirklich die LED gegen W5W ersetzt?
Liebe GrüßeUdo
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Nein natürlich die W5W gegen die LEDs
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Gibt es denn überhaupt w5w LEDs in 2700k ? Hab da mal ne Weile bei Amazon und Co geschaut aber nichts passendes gefunden.
Ich werd den Umbau auch vornehmen (hatte mich schon beim Megane gestört) aber es sollte dann auch ungefähr die selbe Farbe haben wir das originale Licht.
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So ich habe jetzt eine Lösung gefunden, mir gefielen die LEDs mit 6000K nicht so im Fußraum.
Passt nicht zur Ambiente Beleuchtung beim Öffnen der Tür.
Deshalb habe ich mir diese bestellt:
TheQ® COB SMD LED Lampe ab 1,2 W , Ersatz für Halogenlampen/Glühbirne
Socke: G4 Stiftsockel
Betriebsspannung: AC/DC 12V
Nennleistung: 1,2 W (0705)
Lichtfarbe:Warmweiß
Durchmesser: 10 mm
Länge (ohne Stifte): 22 mm
Leistung: wie 10 W
CRI: 85%
Lichtausbeute: 130LM
Farbtemperatu: 2800K
Dimmbar: 0V-12V
Und das ganze etwas modifiziert G4 Fassung gegen 5W5 Fassung so passt die Lichtfarbe jetzt wieder zur Ambiente Beleuchtung.
So kann ich auf die 5W Birnen verzichten und habe nun auch im Innenraum Komplet LEDs.
LED.jpg DSC_4795-2 - Kopie.JPG DSC_4798-2.JPG DSC_4799-2.JPG
Auf der Beifahrerseite die Fassung um 180° gedreht rein schrauben da LED etwas länger ist.
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Gibt es denn überhaupt w5w LEDs in 2700k ? Hab da mal ne Weile bei Amazon und Co geschaut aber nichts passendes gefunden.
Ich werd den Umbau auch vornehmen (hatte mich schon beim Megane gestört) aber es sollte dann auch ungefähr die selbe Farbe haben wir das originale Licht.
Leider wegen der StVO in Deutschland so ne Sache das die auch gerne als Standlichter benutzt wurden und daher beinah komplett aus allen Shops verschwunden sind.
Ich hab mir die Hella Retrofit LEDs gekauft, sind zwar teurer aber auch sicherer als der China-Schrott. Gibt es aber auch von Phillips und Osram.
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Danke schau ich mir mal an. Und die sind von der Lichtfarbe dann ungefähr passend ?
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Leider wegen der StVO in Deutschland so ne Sache das die auch gerne als Standlichter benutzt wurden und daher beinah komplett aus allen Shops verschwunden sind.
Ich hab mir die Hella Retrofit LEDs gekauft, sind zwar teurer aber auch sicherer als der China-Schrott. Gibt es aber auch von Phillips und Osram.
1. Hella Retrofit LEDs haben 4000K bis 5000k das sind keine 2700k und passt somit nicht zur Ambiente Beleuchtung siehe Bild.
2. Die rede war von China-Schrott also das Hella in China produziert ist dir schon klar siehe Bild.
3. Sehr geehrter TÜV-Nord,
ich habe ein paar kurze Fragen bezüglich der Zulässigkeit meiner Innenraumbeleuchtung.
Und zwar habe ich zwei Blaue Neonröhren (ca30cm lang) als Fussraumbeleuchtung - zwei LED-Spots, die ein Ablagefach unter dem Aschenbecher anleuchten und über das LichtPlus geschaltet sind - und zwei Blaue Neonröhren am Dachhimmel, die sich nur bei geöffneten Türen anschalten.
Bei allen ist die direkte Lichtquelle von außen nicht sichtbar!
Deshalb würde ich gern wissen, ob dies Zulässig ist, oder ob ich bei einer Polizeikontrolle mit einem Bußgeld rechnen muss!
Aber wenn es verboten wäre, dann dürfte man doch auch kein Autoradio mit blauer Beleuchtung besitzen, oder!
Ich wäre über eine Antwort sehr erfreut und werde ihn auch weiter dem TÜV Nord treubleiben!
Mit freundlichen Grüßen,
Hier die Antwort vom TÜV-Nord:
Sehr geehrter Herr ..........,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Von der Beschreibung her könnte man zunächst meinen, die Innenraumbeleuchtung wäre in Ordnung. Grundsätzlich muss jedoch einschränkend folgendes festgestellt werden :
Die Innenraumbeleuchtung darf kein direktes Licht nach außen abgeben. Indirektes Licht ist dann unzulässig, wenn die Insassen, der Innenraum oder Teile davon so stark beleuchtet werden, dass eine Außenwirkung erzeugt wird ("Geisterbahneffekt").
An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen]. Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden.
Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.
Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen. Unterbodenbeleuchtungen sind in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nirgends erwähnt und damit ebenfalls unzulässig.
Die von Ihnen angesprochene Umrüstung wäre nach den o. a. Regelungen eindeutig unzulässig. Die Verkehrsministerien der Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben uns angewiesen, im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) unzulässige Veränderungen oder Anbauten von lichttechnischen Einrichtungen als "Erheblichen Mangel" (EM) einzustufen. Das bedeutet, die lichttechnischen Einrichtungen müssen in Ordnung gebracht und das Fahrzeug muss zur kostenpflichtigen Nachprüfung vorgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH
Bereich Unternehmensentwicklung
Information und Dokumentation
http://www.tuev-nord.de
Quelle: Fussraumbeleuchtung erlaubt ?? - Forum: StVZO & TÜV (maxrev.de) -
Hat diese hier schon einmal Jemand ausprobiert ?
https://www.benzinfabrik.com/d…-ledw5w-can-bus-warmweiss
Ansonsten gibts sonst noch Empfehlungen wo das Licht passend zur Leuchte am Dachhimmel ist?