Hallo Bernd,
die Gewährleistungsansprüche kannst Du nur beim Verkäufer geltend machen. Garantien haben alle Händler abzuwickeln. Wenn es um „Wandlung“ geht, dann kannst Du Dich nur am Verkäufer schadlos halten.
In Deinem Fall wird es wohl Sinn machen, die Mängel beim Verkäufer zu rügen.
Liebe Grüße
Udo