Hallo Ivan,
Garantieansprüche verlierst Du nicht, ich habe es immer nur bei der Auftragsannahme mit angegeben damit der Mechaniker Bescheid weiß und den Filter aus seinem Einkaufskorb im Lager rausnimmt.
Auf der Rechnung ist auch nie erschienen, dass man den Luftfilter nicht gewechselt hat im Gegensatz zum Motoröl, wenn Du da Dein eigenes mitbringst wird sehr wohl auf der Rechnung und dem Auftrag vermerkt, dass der Kunde sein eigenes Öl mitgebracht hat.
Hier kannst Du definitiv Deine Garantie- oder Kulanzansprüche verlieren, egal ob das Öl von Renault freigegeben ist oder nicht.
Ansonsten viel Spaß mit dem Filter.
Beste Grüße
Heiko