kann dies Probleme für den Verkäufer nach sich ziehen.
Oder aber er gibt die Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle bekannt, sobald das Auto durch den Käufer abgeholt wurde.
Gruß Mirco
Kann und oder - daher das Übergabedatum und die Uhrzeit in den Vertrag schreiben.
Selbst wenn vorläufig die Haftpflicht des Verkäufers erst einmal den Schaden deckt wird sie sich das Geld vom Käufer bzw. dessen Versicherung wiederholen.
Ich gebe zu, das so etwas sicher Ärger verursacht aber wie oft kommt dies tatsächlich vor und um wieviel einfacher wird ein Verkauf wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist. Außer dem Ärger wird auf jeden Fall kein finanzieller Schaden entstehen.