Neuigkeiten!
TÜV wurde mit geringe Mängel bestanden. Dort steht:
(6) Mängel:
4.6.1b - GM - Rückfahrscheinwerfer rechts Feuchtigkeitseintritt
Sonst nichts
Neuigkeiten!
TÜV wurde mit geringe Mängel bestanden. Dort steht:
(6) Mängel:
4.6.1b - GM - Rückfahrscheinwerfer rechts Feuchtigkeitseintritt
Sonst nichts
Frage, kann man das über die Garantie abwickeln?
Hi Anox
Wenn er noch in der Garantie ist und alle Wartungen beim freundlichen turnusgemäß erledigt wurden , sicherlich.
LG
Hallo Anox,
in der Regel geht das innerhalb der ersten drei Jahre Werksgarantie. Die Plus-Garantie deckt nur technische Mängel. Mängel an Karosserie und Innenraum werden nicht gedeckt. Da hängt es davon ab, ob Feuchtigkeit im Rückfahrscheinwerfer als technischer Mangel gesehen wird.
Liebe Grüße
Udo
Okay halb so wild… werde mir wenn alles tadellos läuft die facelift leuchten zulegen
Alles anzeigenHallo Anox,
in der Regel geht das innerhalb der ersten drei Jahre Werksgarantie. Die Plus-Garantie deckt nur technische Mängel. Mängel an Karosserie und Innenraum werden nicht gedeckt. Da hängt es davon ab, ob Feuchtigkeit im Rückfahrscheinwerfer als technischer Mangel gesehen wird.
Liebe Grüße
Udo
...sind die Rückfahrscheinwerfer nur beschlagen, wird ein Tausch meistens abgelehnt.
Bei mir waren in den Rückleuchten aber Wassertropfen zu sehen und hier wird morgen anstandslos innerhalb der Werksgarantie ausgetauscht.
Liebe Grüße
Heiko
So habe nun sehr lange mit dem Verkäufer heute geschrieben. Am Wochenende wird das Auto abgemeldet aber gleichzeitig werden wir beide zusammen zur Zulassungsstelle fahren und dort ein Kurzzeitkennzeichen abholen. Die eVB habe ich bereits und den Papierkram machen wir dort wie gesagt zusammen. Dann die ausführliche Probefahrt mit allem drum und dran und dann werde ich entscheiden ob ich den Wagen kaufen werde oder nicht
Klingt gut oder?
Hi Anox
Na dann viel Glück und eine hoffentlich zufriedenstellende Probefahrt ! 👍
LG
Alles anzeigenHallo Jens,
würdest Du Dein Auto mit Deinen Nummernschilder an jemanden Fremden verkaufen?
Ich jedenfalls nicht.
Du haftest für alles was in der Zeit passiert bis die Kennzeichen abgemeldet sind, ich denke da nur an einen Unfall, Versicherung, Blitzer, Tankstellenbetrug etc.
Und die roten Kennzeichen wird Dir kein Freundlicher mehr ohne weiteres herausrücken, damit ist in den letzten Jahren leider zu viel Schindluder getrieben worden.
Die sauberste Lösung ist wie von Mirco schon geschrieben, ein Kurzzeitkennzeichen.
Liebe Grüße
Heiko
Deine Aussagen sind schlicht falsch.
In einem ordentlichen Kaufvertrag wird das Datum UND die Uhrzeit eingetragen, damit bist du aus allen von dir genannten Szenarien raus. Bei einem Unfall zahlt die Versicherung des Käufers bzw. der Verband der Autoversicherer.
Rote Kennzeichen dürfen nur noch für Probefahrten verwendet werden. Als Ersatz für Überführungsfahrten dienen die schon benannten Kurzzeitkennzeichen.
Deine Aussagen sind schlicht falsch.
In einem ordentlichen Kaufvertrag wird das Datum UND die Uhrzeit eingetragen, damit bist du aus allen von dir genannten Szenarien raus. Bei einem Unfall zahlt die Versicherung des Käufers bzw. der Verband der Autoversicherer.
Rote Kennzeichen dürfen nur noch für Probefahrten verwendet werden. Als Ersatz für Überführungsfahrten dienen die schon benannten Kurzzeitkennzeichen.
Moin Schnecke,
das sehe ich anders. Verursacht der Käufer einen Unfall, greift weiterhin die Haftpflicht des Verkäufers.
Und auch wenn es alles vertraglich festgehalten wird, hast du als Verkäufer trotzdem den Ärger und den Stress mit der Versicherung.
Siehe letzter Absatz hier.
https://www.autoscout24.de/inf…fer%20vollumf%C3%A4nglich.
"Während viele Verkäufer ihren Gebrauchtwagen bereits zuvor abmelden, besteht genauso die Möglichkeit, das Auto angemeldet zu verkaufen. Dies ist zwar eine sehr bequeme Art und Weise, da die Probefahrt unkompliziert durchgeführt wird und der neue Fahrzeugbesitzer das Auto gleichzeitig mit der Anmeldung auch abmeldet, dennoch sollte bedacht werden, dass ein gewisses Risiko für den Verkäufer vorhanden ist.
Solange das Auto nach wie vor auf den ehemaligen Besitzer zugelassen ist, greift auch dessen Haftpflichtversicherung. Wenn der Käufer in dieser Zwischenphase einen Unfall verursacht, kann dies Probleme für den Verkäufer nach sich ziehen. Das Problem wird umgangen, indem der Verkäufer ein Kurzzeitkennzeichen beschafft, das für fünf Tage gültig ist. Oder aber er gibt die Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle bekannt, sobald das Auto durch den Käufer abgeholt wurde. Eine weitere Möglichkeit ist es, wenn im Zuge des Kaufabschlusses der Gebrauchtwagen gleich gemeinsam abgemeldet wird. Beide Varianten sind zwar mit einem etwas höheren Aufwand verbunden, sichern aber trotzdem dem Verkäufer höchste Sicherheit beim Kaufabschluss zu."
Gruß Mirco