Das hat aber absolut nichts mit dem Hersteller Renault zutun, sondern das ist einzig und allein die Einstellung eines jeden Mitarbeiter von den Vertragswerkstätten. Denn wenn sich die Werkstatt nicht die Mühe macht , dies als möglichen Garantiefall zu melden, wird niemand Abhilfe schaffen. Meine Werkstatt kann ich da nur loben Diese positive Erfahrungen habe nicht nur ich gemacht, sonder auch die Kunden mit denen ich ins Gespräch gekommen bin.
Seitenscheibe hinten milchig
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Ein Renault-Vertragshändler.
Bekommt regelmäßig die Pressefahrzeuge von Renault Deutschland.
Bisher habe ich mir dort mit unseren Renaults sehr gut aufgehoben gefühlt.
Er ist mit mir raus zum Fahrzeug, hat sich die Scheiben angeschaut (beide Seiten) und herunter gelassen🤷🏼♂️ (Ich fühlte mich schon ernst genommen)
Werde das aber nochmal gegenchecken lassen.
Ich bin mal gespannt was die anderen Autohäuser von den anderen betroffenen haben
Hi Alex, komme grade vom Freundlichen. Meiner meinte, das sei auf jeden Fall nicht normal. Sie haben eine Anfrage mit Bildern an Renault geschickt. Jetz müssen wir abwarten und schauen was die sagen.
Gruß
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Ich war damit bei einem anderen Renault Händler…
Seine Antwort folgt im Screenshot59D0FE18-F2C9-4D09-BA65-E29B0DDA947C.jpg
Ist ja nicht so, dass ich drei Jahre Garantie ab Werk habe und den Wagen erst seit ein paar Monaten besitze.
Wenn jmd mehr Erfolg hat, würde ich mit der Dokumentation von seinem Fall nochmal zum Autohaus gehen.
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Ich war damit bei einem anderen Renault Händler…
Seine Antwort folgt im Screenshot59D0FE18-F2C9-4D09-BA65-E29B0DDA947C.jpg
Ist ja nicht so, dass ich drei Jahre Garantie ab Werk habe und den Wagen erst seit ein paar Monaten besitze.
Wenn jmd mehr Erfolg hat, würde ich mit der Dokumentation von seinem Fall nochmal zum Autohaus gehen.
Du nimmst mir die Hoffnung
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Hallo IniTali,
da kannst Du nur den Händler quälen, den Mangel zu beheben. Diesbezüglich würde ich einen Juristen konsultieren. Ohne entsprechenden Druck, wird wohl nichts weiter gehen.
Liebe Grüße
Udo
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Ich war damit bei einem anderen Renault Händler…
Seine Antwort folgt im Screenshot59D0FE18-F2C9-4D09-BA65-E29B0DDA947C.jpg
Ist ja nicht so, dass ich drei Jahre Garantie ab Werk habe und den Wagen erst seit ein paar Monaten besitze.
Wenn jmd mehr Erfolg hat, würde ich mit der Dokumentation von seinem Fall nochmal zum Autohaus gehen.
Hi,
sorry, ich muss grade soo hart lachen... diese Begründung ist einfach nur peinlich!
Stellt euch vor bei einem Lackschaden, zB Verfärbungen oder Ablösungen .... "geht nach zwei Jahren davon aus dass der Schaden extern enstanden ist..."
Joa. Der Kunde geht aber eben NICHT davon aus, dass der Schaden von äußeren Einflüssen entstanden ist. Und nu? Wie soll er auch? Die Scheiben sind außen dicht!
Da helfen wiedermal nur Beweissicherung, Gutachter, Anwalt, Gerichte... oder man schluckt und hakt ab.
Ich raffe das nicht! Die Hersteller haben bei den Lieferanten bestimmte Garantiebedingungen, die besagen, dass wenn ein bestimmter Prozentsatz einer Charge die Mängelquote übersteigt, der Lieferant die gesamte Charge bezahlen od. ersetzen muss. D.h. im Umkehrschluss, ist die Charge reklamiert, streicht sich der Hersteller die Reparationszahlung ein und lacht den auf Knien rutschenden Kunden aus.
Vermutlich ist die bisherige Reklamationsquote zu gering und Ren. denkt sich einfach "cèst la vie".
vG
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Hallo Andi,
die Reklamation ist wirklich bei Renault angekommen? Hast Du nur ein Ablehnungsschreiben vom Händler erhalten.
Hast Du mit Renault bereits Kontakt aufgenommen? Es wäre doch interessant, ob der Garantieantrag überhaupt erstellt wurde.
Mein Ersuchen, um Kulanz betreffend Klimaanlage beim Clio anzusuchen wurde auch nicht erfüllt. Ein Gespräch mit dem Zuständigen vom Importeur hat das dann ergeben.
Liebe Grüße
Udo
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Hallo Andi,
die Reklamation ist wirklich bei Renault angekommen? Hast Du nur ein Ablehnungsschreiben vom Händler erhalten.
Hast Du mit Renault bereits Kontakt aufgenommen? Es wäre doch interessant, ob der Garantieantrag überhaupt erstellt wurde.
Mein Ersuchen, um Kulanz betreffend Klimaanlage beim Clio anzusuchen wurde auch nicht erfüllt. Ein Gespräch mit dem Zuständigen vom Importeur hat das dann ergeben.
Liebe Grüße
Udo
Hi Udo,
nee, nicht ich habe reklamiert, das war oben der Alex. Die Begründung seiner Ablehnung ist technisch und physikalisch absolut nicht nachvollziehbar. Ich musste halt "nur" so lachen, wegen der dilletantischen Begründung.
Wenn ich (mit der o.g. Ablehnung reklamieren würde:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ihre Begründung kann ich leider nicht nachvollziehen.
Eine äußere Beeinflussung der Scheiben könnte mechanisch, chemisch, biologisch, durch Wärme oder durch Licht oder aus einer Kombination aus mehreren der genannten Ereignissen erfolgen.
- mechanische Beeinflussung würde durch Kratzer, Abplatzungen, Einschlägen oder ähnlichem sichtbar. Diese sind nicht vorhanden. Die Kundenseitige bestimmungsgemäße Verwendung ist somit erfüllt. Eine weitere mechanische Beeinflussung wäre durch Verschleiß an den Lauf- und Kontaktflächen möglich. Sollte diese jedoch zutreffen, liegt hier, während einem normalen Nutzungsverhalten, eine Auslegung der Komponente vor, die nicht ausreichend für die bestimmungsgemäße Verwendung konzipiert ist.
- chemisch od. biologische Beeinflussung (z.B. fehlerhafte oder ungeeignete Reiniger); Dagegen ist Glas "immun". Bei Scheiben mit integrierter Tönungsfolie, könnte jedoch die Tönungsfolie angreifbar werden. Für die Auswahl des Herstellungsprozesses muss jedoch sichergestellt sein, dass bei herkömmlicher Nutzung über einen angenommenen Nutzungszeitraum von 10 Jahren, kein Schaden an den Komponenten, wie z.B. vorzeitiges Ablösen o.ä. auftritt, ansonsten würde hier die bestimmungsgemäße Verwendung verfehlt. Dasselbe würde ebenfalls auf durchgetönte Glasscheiben, ohne integrierte Folie zutreffen.
- Wärme oder Lichtbeeinflussung; Falls diese Art der Beeinflussung zutreffen würde, würden die hier verbauten Scheiben bei normaler Nutzung ebenfalls nicht ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung entsprechen. Bei einer außergewöhnlichen Nutzung, wie z.B. unzulässig hohe Strahlung durch Laser- oder Infrarotstrahler, müsste hier punktuell oder "fleckenähnlich" ein Schaden entstehen und nicht großflächig und nicht gleichmäßig an beiden Scheiben.
Bei nicht erfüllen der Bedingungen für die bestimmungsgemäße Verwendung würde die Komponente (Autoscheibe) nicht der CE-Richtlinie entsprechen. Hier würde also von vorn herein ein Konstruktions- oder Herstellungsfehler vorliegen.
Ich bitte sie hiermit also, den Anspruch meinerseits noch einmal zu prüfen.
mit freundlichen Grüßen
xxx
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ps:
1.) Betreff der Garantie- od. Gewährleistungsbedingungen bin ich mir nicht sicher. Warum? Weil ich nicht aus dem Stand heraus weiß, WAS oder WER bei nicht erfüllen der bestimmungsgemäßen Verwendung zuständig ist. Normalerweise ist hierfür uneingeschränkt der Hersteller verantwortlich, das Problem zu lösen.
2.) Es ist sinnvoller mit diesem Text (oder ohne) vorher mal bei einem Gutachter vorbei zu schauen. Der wird technisch zumindest derselben Meinung sein. Die rechtliche Begründung kann, könnte, sollte, würde... jedoch anders aussehen. Was für mich als CE-Menschen aber das todschlagargument ist, ist die nicht bestimmungsgemäße Auslegung der Komponente. Für irgendwas muss die EU doch gut sein . Hier gibt es allerdings zwischen Automobil- und "normaler" Industrie Unterschiede, die mir nicht bekannt sind. In der Industrie ist es jedenfalls so, dass mit der Konformitätserklärung die technischen Daten und die Umgebungsbedingungen in der Betriebsanleitung definiert sind. An diese muss sich der Hersteller UND der Betreiber halten. Ich denke dass dies in der Automobilind. genauso ist. Schwierig wird es nur, was die Nachweise betrifft, ob man diese Bedingungen eingehalten hat. Wenn aber mehrere Fälle mit demselben Schaden, unabhängig voneinander auftreten, ist es als Verbraucher einfach zu argumentieren, dass man den Gegenstand gemäß der Bedingungen genutzt hat. Schließlich ist es hier unwarscheinlich, dass 20 Leute mit einem nicht gesetzmäßigem Laserstrahler die Scheiben so genau "bearbeiten" können, dass ein gleichmäßiges Schadensbild entsteht oder dass 20 Waschanlagen unterschiedlicher Hersteller die Scheiben beim Waschvorgang derart mechanisch beschädigen, dass eine chemische Beeinflussung eintritt. Ahh... auch dann wäre das Teil nicht ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung konstruiert. haha...
pps: ihr müsst es natürlich selber wissen, ob ihr den Weg der Reklamation gehen wollt. Bei meinem ist dieser Fehler ebenfalls vorhanden. Ich habe für mich jedenfalls entschlossen, das einfach zu ignorieren und nicht draufzuschauen. Gibt schlimmeres.
viele Grüße
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Hallo Andi,
ich würde als ersten Schritt prüfen, ob die Beanstandung wirklich an den Importeur weitergeleitet wurde. Es ist nicht das erste Mal, dass es bei einer Nachfrage beim Importeur vom Werkstattmeister ein entsprechender Antrag gestellt wurde.
Hat der Zuständige beim Importeur den Garantieantrag abgelehnt, würde ich mit dem Entscheidungsträger versuchen, Kontakt aufzunehmen und ebenfalls entsprechend zu argumentieren.
Bei Erfolglosigkeit ist es wiederum ein Thema, die entsprechenden, rechtlichen Schritte einzuleiten.
Liebe Grüße
Udo
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Hi Udo
Andi will gar nichts unternehmen , es ist ihm egal @ „ es gibt schlimmeres „.
LG Jens