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Vertreterkisten sind doch immer Kombis, passt doch.
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Naja das ist eben eine neue Ausstattungslinie, welche wohl Ausstattungsmäßig zwischen Intense und Initiale Paris wiederzufinden ist.
Zumindest scheint der Adaptive Tempomat und das Sicherheitstrennnetz dort Serie sein. Beides kostet selbst beim Initiale Paris Aufpreis.
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Korrektur meinerseits: auch beim Initiale ist der adaptive Tempomat kostenpflichtig!
Laut Liste 550,00€ -
Und was daran soll NEU sein??
Ich habe jetzt nicht nachgerechnet, aber "Business Edition" heißt in der Regel (im Verhältnis) sehr günstiger Listenpreis und gleichzeitig wenig Spielraum bei Nachlässen. Das kommt all jenen zugute, die ihren privat mitgenutzen Dienstwagen mit der 1%-Regel versteuern müssen, da diese grundsätzlich auf dem Listenpreis basiert und nicht auf dem tatsächlich gezahlten.
Von daher schon schlau, so etwas anzubieten. Der Opel Insignal war als Business Edition glaube ich ziemlich erfolgreich.
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die ihren privat mitgenutzen Dienstwagen mit der 1%-Regel versteuern müssen, da diese grundsätzlich auf dem Listenpreis basiert und nicht auf dem tatsächlich gezahlten.
Quatsch, jedes extra fließt da mit rein, auch AHK usw. -
Quatsch, jedes extra fließt da mit rein, auch AHK usw
Nix "Quatsch". Lies nochmal ganz entspannt, was ich geschrieben habe.
Bei der 1%-Regel wird immer der Listenpreis als Berechnungsgrundlage herangezogen. Ja, natürlich auch incl. Extras, AHK etc. - alles zum Listenpreis! Nichts anderes habe ich behauptet.
Effektiv bezahlt wird wohl aber in 99,99% der Fälle eben nicht der reguläre Listenpreis (weder auf das Fahrzeug, noch auf das Zubehör), sondern deutlich weniger. Das ist dem Finanzamt jedoch egal. Wenn der Wagen nach Liste 30000 Euro kostet, das Zubehör 5000 und die AHK 1000, dann sind 36000 Euro steuerlich relevant, auch wenn du dem Autohaus den Wagen incl. Zubehör für 25000 Euro aus dem Kreuz leierst.
Ebenso skurill ist, dass es sich dabei grundsätzlich um den Brutto-Neuwagen-Listenpreis handelt, auch wenn der Wagen gebraucht erworben wird. Wer also eine 20 Jahre alte S-Klasse mit 1%-Regel versteuert, tut sich dabei vermutlich keinen Gefallen.
Aber egal. Quintessenz der Sache: Einem geschäftlichen Einkäufer, der mit 1%-Regel versteuern will, nutzt ein großer Nachlass auf den Listenpreis weniger, als wenn der Wagen von Vornherein einen günstigeren Listenpreis hat. Zumindest bezogen auf den privaten Eigenanteil. Das ist das Geschäftsmodell "Business-Edition".
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Ebenso skurill ist, dass es sich dabei grundsätzlich um den Brutto-Neuwagen-Listenpreis handelt, auch wenn der Wagen gebraucht erworben wird. Wer also eine 20 Jahre alte S-Klasse mit 1%-Regel versteuert, tut sich dabei vermutlich keinen Gefallen.
Aber egal. Quintessenz der Sache: Einem geschäftlichen Einkäufer, der mit 1%-Regel versteuern will, nutzt ein großer Nachlass auf den Listenpreis weniger, als wenn der Wagen von Vornherein einen günstigeren Listenpreis hat. Zumindest bezogen auf den privaten Eigenanteil. Das ist das Geschäftsmodell "Business-Edition".
Daher sollte man sich auch die Mühe machen und ein Fahrtenbuch führen. Da werden dann nämlich die tatsächlichen Kosten verteilt.
Wobei die 1%-Regel auch eine Deckelung hat. Mehr als die tatsächlichen Kosten werden einem dann nämlich auch nicht als geldwerter Vorteil vom FA in Rechnung gestellt. Somit fällt der geldwerte Vorteil deutlich, sobald der Wagen abgeschrieben ist, bzw. die Abschreibung relativ gering ausfällt. -
Nix "Quatsch". Lies nochmal ganz entspannt, was ich geschrieben habe.
Sorry, wenn das "Quatsch" etwas unentspannt rüber gekommen ist!
Ja, da hab ich deine Aussage wohl falsch verstanden.Gruß benni
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Daher sollte man sich auch die Mühe machen und ein Fahrtenbuch führen.
Ja, sollte man. Aber ganz ehrlich: Das musste ich gut ein Jahr lang durchziehen, und es ist mir derart auf den Senkel gegangen, dass ich lieber finanzielle Nachteile in Kauf nehme, statt nach jedem Anhalten zu Stift und Zettel zu greifen. Alter Schwede, war das nervig. Leute mit etwas mehr Disziplin und Kondition bekommen das sicher hin, aber mir persönlich war das echt zu aufreibend.
Hinzu kommt noch die (vermutlich gewollte) Unsicherheit, was arbeitserleichternde Lösungen angeht - technisch wär's ja kein Problem, mit GPS & Co. elektronische Fahrtenbücher halbautomatisch zu führen, aber nach Aussage meines Steuerberaters hat man die besten Chancen auf Anerkennung nach wie vor mit einem handschriftlich geführten Fahrtenbuch. Schon Excel-Tabellen werden je nach Lust und Laune vom Finanzamt abgelehnt. Weil, die sind ja manipulierbar (is klar - so ein handschriftliches Fahrtenbuch natürlich überhaupt nicht...).
Schwieriges Thema, das.