Leute, lest mal die letzten paar "Beiträge", und ihr merkt: Dieses Hin- und Her-Texten und -Spekulieren ist auch in diesem Thema mittlerweile zu einer "Forum"-Situation ausgeufert, wo die echte Information und die belegbaren Fakten der allgemeinen Verwirrung weichen. Und wer kann noch durchblicken? Fünfhundertsechzig Beiträge zu 1 und derselben Frage!
Aber keine abschließende, gesicherte Antwort, sondern das Frage-Antwort-Szenario geht scheinbar endlos so sachlich unbefriedigend weiter.
Dabei soll doch ein Forum für Information sorgen, also für Klarheit, und soll Fakten verbreiten. Wer was wissen will, der fragt, und antworten tun nur die Leute, die es genau wissen & belegen können - alle anderen lesen, und halten sich zurück, bitte.
Auch mich interessiert diese Frage der Winterreifen jetzt im Herbst sehr. Auch ich habe für meinen neuen Wagen jetzt die Auswahl zu treffen.
Meine Empfehlung an die Fragesteller in diesem Thema ist das, was ich selbst praktiziere:
- Lest für die Räder eures Autos eure COC!
Was auch immer bereits im Fahrzeugschein schon eingetragen oder noch nicht eingetragen sein mag: Einzig die "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" COC entscheidet, was ohne extra-Gutachten (eines Felgen-Herstellers oder durch eiren Auftrag) an eure Achsen (mit oder ohne "4C" und/oder "RDK") an diesen Achsen montiert werden darf.
Auch die Einpresstiefen "ET", die in Kombination mit der Baubreite der Felgen den seitlichen Abstand des Rades zur Achse vorgeben (siehr aus wie "breiter" oder wie schmaler"), gehören dazu. - Solange wie ihr eine Auswahl trefft, die innerhalb der COC ist, seid ihr autotechnisch sicher, und rechtlich abgesichert, dass es ohne jede Betriebsstörung und ohne Sicherheitsrisiko passen muss. So lange behaltet ihr auch die "ABE" und somit die Erlaubnis das Auto überhaupt in den Straßenverkehr zu bringen.
- Wenn ihr eine besondere (abweichende) Räder-Auswahl trefft: So lange ihr eurem Räder-Verkäufer als Bestandteil eures Auftrags (Kauf ohne oder mit Montage) die Daten (Fahrzeugschein, COC) eures Talismans gebt und sie zum Bestandteil eures Auftrags (Kauf, Montage) für für dieses euer Auto zugelassene Felgen/Reifen gebt, ist euer Verkäufer euch gegenüber verantwortlich dafür, dass die Ausrüstung für dieses Auto im Rahmen der ABE und der Hersteller-Vorgaben (incl. "4C", "RDK", ...) liefert und montiert.
Ich habe noch niemals davon gehört, dass ein professioneller, am Markt bedeutsamer Händler nicht den Käufer vor dem Kauf informiert, dass er für seine Auswahl entweder die Betriebserlaubnis für diese Ausrüstung vom hersteller benötigt (und sie ihm nicht aushändigt), oder ihm verbindlich in den Auftrag schreibt, dass er ein eigenes Gutachten (z. Bsp. TÜV) für den Antrag einer speziellen Betiebserlaubnis für dieses Fahrzeug benötigt.
"Distanzscheiben": Die laut COC zugelassenen Rad-Reifen-Kombinationen incl. der Bauform der Felgen (Einpresstiefen) sind das Ergebnis einer auf langfristige Betriebssicherheit ausgelegten Ingenieursarbeit (form follows function!). Alle Abweichungen, die nicht ebenfalls auf solchen Berechnungen beruhen, besonders die eigenmächtigen (Design als erste Priorität, function follows form?) können meistens nur technische Verschlechterungen und Einschränkungen sowie Risiken verursachen. Distanzscheiben z. Bsp. belasten die Radlager einseitig, und bewirken langfristig zumindest den vorzeitigen Verschleiß.