Lt. Zulassungsordnung müsste man nicht nur die Hauptscheinwerfer, sondern auch die Nebler einfach einstellen können.
Da steht nur, dass die Scheinwerfer einzustellen sein müssen. Von "einfach" lese ich da nichts:
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können.
Bei manchen Autos, besonders bei denen mit automatischer Leuchtweitenregulierung, müssen die Scheinwerfer während der Einstellung in die Grundstellung versetzt sein. Wenn die Einstellung erfolgt ist, wird diese Position als neuer Grundwert gespeichert.