Hallo,
Es ist beim Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis unerheblich, ob das Verlust bringende Bauteil für einen Unfall relevant gewesen ist oder nicht. Der Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis bedeutet immer Verlust des Versicherungsschutzes. Die Haftung liegt alleine bei dem, der das Fahrzeug in unerlaubten Zustand in Betrieb setzt. Voraussetzung ist das Entdecken der nicht zulässigen Leuchtmittel.
Überleg mal, was könnte das Ziel einer Versicherung, einen Schaden abwenden zu können, sein?
Liebe Grüße
Udo