Also ich glaube ich werde den ganzen Vertrag mal meinen Anwalt zukommen lassen. Also als Kurzzeitzulassung sind laut Definition maximal 5 Tage gemeint, eine Tageszulassung wie der Name schon sagt 1-2Tage.
Genau davon bin ich auch ausgegangen, da der Wagen ja auch Übergabefertig gemacht wird, finde ich dies auch nicht schlimm, ein Wiederverkauf vom Talisman wird es die nächsten Jahre auch nicht geben.
Kennt jemand eine Genaue Rechtslage für die Dauer von Tageszulassungen?
Bezüglich der Tageszulassung ist es tatsächlich so wie Roeno geschrieben hat. Der Wagen "steht" dann im Autohaus und wird in der Regel nicht bewegt. Gibt es eine schlimmere "Folter"???
Folter trifft es sehr gut, bis Weihnachten benötigte ich auf jeden Fall den Talisman.