Prüf mal in deinem Formular Fahrzeugbestellung, ob du die Renault-Mobilitätsgarantie bekommen hast.
Das wäre der sicherste Weg (formal betrachtet, um die Gewährleistung oder die Garantie nicht zu gefährden), um den Service organisieren und baldmöglichst weiterfahren zu können (mit Ersatzwagen auf Kosten des Herstellers).
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Wenn "ja", dann sofort die dort bei "Renault Assistance" genannte Kundendienstnummer anrufen:
01806-365365
Wenn der Kundendienst-Mitarbeiter deine Schdenmeldung mit deiner einwandfrei detaillierten Fehlerbeschreibung dokumentiert hat, dann wird er dir eventuell eine Lösung mitteilen. Diese darf aus deiner Sicht als Kunde sein:
a) Entweder Sofort-Service (Auto wird abgeholt, und Freigabe für Mietwagen wird erteilt),
b) oder die Freigabe, dass du den Wagen weiter benutzen darfst (Fahrt fortsetzen) ungeachtet der mit Fehlerbeschreibung gemeldeten, automatisierten Warnmeldung "STOP - Motor könnte zerstört werden".
Ich würde diese Freigabe nur und erst dann akzeptieren, wenn sie mir formlos schriftlich bestätigt worden ist, z. Bsp. via e-mail, und wenn ich den Posteingang gelesen habe. Ich hörte, dass Renault-Assistance hierzu sofort in der Lage ist. Ich hoffe und vermute, dass ich nach dieser formalen Prozedur rechtlich abgesichert bin (Gewährleistung oder Garantie), wenn der Motor bei der planmäßigen Weiterfahrt beschädigt wird.
Ich empfehle nicht, sich auf irgendwelche alternativen Optionen "zwischen" a) und b) einzulassen.
Diese Fehlermeldung "STOP - Motor könnte zerstört werden" ist "unbedingt" und "sofort" zu beachten, und ich verstehe die Absicht des Herstellers hinter seinen hierarchisierten Warnmeldungen mindestens ebenso als seine eigene Interessenwahrung wie als seine "Fürsorglichkeit" zum Wohl des Kunden. Wenn ich aus irgendwelchen persönlichen (sog. "verständlichen") Gründen diese Warnung missachte, dann kenne ich danach keine mir noch zustehende rechtliche Grundlage, dass Renault die wirtschaftlichen Folgen deswegen tragen muss, weil ich "nur kurz" oder "ganz dringend" weiterfahren "musste", oder weil ich meinte ohne Kenntnis der Ursache der Fehlermeldung entscheiden zu dürfen "ich versuch es noch mal".
In allen anderen Fällen des Weiterfahrens ohne den nachgewiesenen "Segen" des Herstellers durch seinen Beauftragten, den Assistance-Mitarbeiter, rechne ich damit, dass Renault die Gewährleistung bzw. Garantie und jeden Ersatz für mittelbare Schäden durch Fahrzeug-Ausfall ablehnen wird, und im Streitfall Recht bekommen wird.