Denen hätt ich geholfen, ohne Rücksprache Software an meine Fahrzeug verändern...
Wäre interessant zu wissen ob man das rückgängig machen kann/könnte.
Update zur Einspritzung auf Euro 6b (dci)
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Das Update dürfte sich im allgemeinen nicht rückgängig machen lassen, da das von Renault wohl eher nicht vorgesehen sein wird.
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Ich bin von der Werkstatt informiert worden, dass diese Veränderung nicht mehr rückgängig gemacht werden "kann", was ich verstehe als "wird". Und da es weder die Daten der originalen serienmäßigen Motorsteuerung für den Kunden gibt noch ein Backup der überschriebenen Software, sehe ich auch keinen Weg zurück zu der optimierten Diesel-Verbrennung.
Und immer wieder frage ich mich:
- Warum liefert der Hersteller dem Kunden nicht die Erkenntnisse über die gesamte Wirkung seiner Veränderungsmaßnahme - außer NOx auch die weiteren Schadstoffe, und den Verlauf des Drehmoments, und die max.-Leistung, und den Verbrauch -, und
- warum erteilt der Hersteller nicht vor der Ausführung seiner Veränderungsmaßnahme ganz einfach und all-umfassend seine Haftungszusage für den Fall jeglicher Verschlechterungen und jeglicher Schäden (Defekte und Lebensdauer) des Motors?
Warum?
Der Hersteller übernimmt die Produkthaftung und die gesetzliche Gewährleistung sowie die vertragliche Garantie nur für seine originale serienmäßige Ausstattung, die in der Theorie seiner Konstruktion ebenso wie in den Vorserien-Versuchsfahrten erprobt ist. Er schließt für jegliche anderen (nicht von ihm stammenden) Veränderungen seine Haftung aus.
Warum übernimmt er sie denn nicht für seine eigene nachträgliche Veränderung seiner Konstruktion? -
- Warum liefert der Hersteller dem Kunden nicht die Erkenntnisse über die gesamte Wirkung seiner Veränderungsmaßnahme - außer NOx auch die weiteren Schadstoffe, und den Verlauf des Drehmoments, und die max.-Leistung, und den Verbrauch -, und
- warum erteilt der Hersteller nicht vor der Ausführung seiner Veränderungsmaßnahme ganz einfach und all-umfassend seine Haftungszusage für den Fall jeglicher Verschlechterungen und jeglicher Schäden (Defekte und Lebensdauer) des Motors?
Nun ja das dürfte sich ganz einfach in der juristischen Haftung des Herstellers erklären. Im Grunde genommen würde der Hersteller mit der exakten Erklärung darüber was verändert wird den Ball auf den Elfmeterpunkt legen und dann noch den Torwart vom Platz nehmen. Und zusätzlich würde der Hersteller sozusagen auf ewig die in der Zukunft evtl. anfallen Reparaturkosten übernehmen müssen.
Nach dem aktuellen Erkenntnisstand würde ich bei der werksmäßigen Auslieferung nicht von einem für die Technik optimierten Softwarestand des Fahrzeugs ausgehen, sondern von einer für den Hersteller optimierten Software. Die Abgaswerte im Betrieb sind den Herstellern offenbar nicht so wichtig. Entscheidend ist, daß der Hobel es technisch über die Garantiezeit schafft. Danach ist der Kunde dran mit Zahlen.
Daß der Kunde beispielsweise bei AdBlue zwischen den Inspektionen nicht mit dem Nachfüllen belästigt werden soll und deshalb der Verbrauch reduziert wird, ist für mich nur ein vorgeschobener Grund. Die Suppe alle 10tkm mal nachzufüllen, sollte durchaus zumutbar sein. Scheibenreinigungsflüssigkeit muß ja auch nachgefüllt werden.Und ob bei Renault nun nach dem Update die AGR-Einheiten dann sozusagen reihenweise den Geist aufgeben, wie beispielsweise derzeit bei VW kolportiert wird, bleibt ja noch abzuwarten. Ohne jetzt in die Garantiebestimmtung geschaut zu haben, dürfte ein solcher Defekt wohl im Rahmen der 3-5 Jahre Garantie bzw. bis 100.000km erstmal nicht am Kunden hängenbleiben.
Das war doch bei der Einführung des Super E10 genau das gleiche Spiel. Kaum ein Hersteller hat in Deutschland verwertbare Aussagen über die Verträglichkeit bei Altfahrzeugen gemacht. In Frankreich hängen heute noch Listen an den Zapfsäulen, die bei x verschiedenen Modellen aussagen, ob E10 in Ordnung ist oder nicht.
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"Nun ja das dürfte sich ganz einfach in der juristischen Haftung des
Herstellers erklären. Im Grunde genommen würde der Hersteller mit der
exakten Erklärung darüber was verändert wird den Ball auf den
Elfmeterpunkt legen und dann noch den Torwart vom Platz nehmen."-
@Niko
Zustimmung! Dann übernimmt der Hersteller die Haftung, die ihm gesetzlich für seine Maßnahme zuzuordnen ist. Genau das wollen mit Recht seine Kunden.
"Und zusätzlich würde der Hersteller sozusagen auf ewig die in der Zukunft
evtl. anfallen Reparaturkosten übernehmen müssen."- Ja, aber:
1) Nur dann, wenn die Verbindung "Schaden zu Maßnahme" (Kausalität) belegt wird.
2) Wenn "ja":
2a) 1. Reihe des gesetzliches Bollwerks ist die Gewährleistung, 2 Jahre.
2b) 2. Reihe ist die "bedingte Garantie" (--> Achtung Leute: das Kleingedruckte lieber jetzt als später lesen), weitere 3 Jahre.
2c) Produkthaftung: Ein ganz schwieriges und glattes Pflaster, dies noch mehr, wenn es um die jruistische Beurteilung eines "Einzelfalles" geht: Soweit ich erfuhr, sehr strenge Anforderungen an den Beweis der Kausalität.Daher verstehe ich dieses "auf ewig" als ein mit der Zeit sehr weit abnehmendes, gen Null tendierendes geschäftliches Risiko des Herstellers, für seine nachträgliche Veränderung im konkreten Fall des "Schadens" oder der "Verschlechterung" gegenüber dem Käufer-Kunden einstehen zu müssen.
"Nach dem aktuellen Erkenntnisstand würde ich bei der werksmäßigen
Auslieferung nicht von einem für die Technik optimierten Softwarestand
des Fahrzeugs ausgehen, sondern von einer für den Hersteller optimierten
Software. Die Abgaswerte im Betrieb sind den Herstellern offenbar nicht
so wichtig."- Zustimmung! Meine Meinung: Der Hersteller geht wegen seiner o.g. zeitlich "gestuften" Haftung mit seiner Konstruktion auf Nummer Sicher - aber das ist auch die selbe Nummer, die sein Kunde ziehen will!
"Und ob bei Renault nun nach dem Update die AGR-Einheiten dann sozusagen
reihenweise den Geist aufgeben, wie beispielsweise derzeit bei VW
kolportiert wird, bleibt ja noch abzuwarten."- Persönlich mag ich nicht abwarten, welche mir noch nicht mitgeteilten weiteren Auswirkungen seine nachträgliche Veränderung haben kann und wird. Daher mein im Forum begründetes vorläufiges Veto gegen diese Veränderung, die anscheinend von manchen Werkstattmitarbeitern unzutreffend "Rückruf" oder ähnlich genannt wird.
"Ohne jetzt in die Garantiebestimmtung geschaut zu haben, dürfte ein solcher Defekt wohl im Rahmen der 3-5 Jahre Garantie bzw. bis 100.000km erstmal nicht am
Kunden hängenbleiben."-
@Niko das sehe ich anders, besonders nach dem Lesen einiger Artikel in der Presse und Mitteilungen der Verbraucher-Anwälte der Einzel- und Sammelklagen gegen VAG-Konzern. In der Realität scheint es technisch bedingt den Betroffenen schwer zu fallen, diese Kausalität gerichtsverwertbar nachzuweisen. Es ist schwierig bis fast aussichtslos einen neutralen Richter, der von der Sache nichts versteht, zu überzeugen, dass das mit Händen zu greifende und mit Augen zu sehende Offensichtliche auch das Tatsächliche ist.
Und es wird berichtet, wie die Konzern-Anwälte die Zeit schinden bis-zum-geht-nicht-mehr. Klar, dass dann Sachverständige her müssen, und die kosten viel und arbeiten lange, und das Ganze zermürbt vermutlich nicht bloß "zufälligerweise und bedauerlicherweise" die Verbraucher-Kunden und ihre Rechtsschutzversicherer.
"Das war doch bei der Einführung des Super E10 genau das gleiche Spiel. Kaum ein Hersteller hat in Deutschland verwertbare Aussagen über die Verträglichkeit bei Altfahrzeugen gemacht. In Frankreich hängen heute noch Listen an den Zapfsäulen, die bei x verschiedenen Modellen aussagen, ob E10 in Ordnung ist oder nicht."
- a) Für den Treibstoff haftet der Mineralölkonzern, aber nicht der Autohersteller.
Aber gegenüber dem Treibstofflieferanten, der das betankte Auto "leider nicht kennt" nachzuweisen, dass sein pseudo-Öko-Fusel im Sprit ursächlich ist für den Langzeit-Schaden am Motor, das scheint fast unmöglich zu sein. - b) Und auch im übrigen sehe ich den Schwarzen Peter beim Verbraucher, und leider nicht beim Autohersteller und schon gar nicht beim Treibstofflieferanten! Ja, wirklich, und bloß deswegen, weil der Nutzer auswählen kann, welchen Sprit er tankt (mit oder ohne Öko). Da spielt es m.E. rechtlich keine Rolle mehr, ob an der Zapfsäule noch so ein Schild hängt, denn: siehe zu a). Niemand ist gesetzlich verpflichtet E10 zu tanken.
- Meine De-Wiese ist daher: Ich lass die Wiese leben (für die Nutztiere und Vögel und Insekten), und beteilige mich als Nutzer nur noch an der unterirdischen Ausbeutung der Natur mit dem Tanken von Diesel und Benzin - zumindest so lange bis die Elektroenergieversorgung flächendeckend ist (dann kommt mein Strom einfach aus der Steckdose und ist sauber...) oder bis eine andere, und zwar echt-saubere Energiequelle bereit steht (Wasserstoff?).
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@Niko
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TRRS ich befürchte, Du hast mich nicht ganz richtig verstanden. Aber auch nicht weiter dramatisch.
Aber ich befürchte, wir drehen uns bei diese Diskussion hier im Kreis. Im Prinzip kann man das Update der Einspritzung ablehnen, solange es nicht vom KBA angeordnet ist. Allerdings sitzt man da als Verbraucher letztlich am kürzen Hebel, denn Renault wird dann irgendwann sagen, wenn Sie das Update nicht einspielen lassen, dann können wir diesen oder jenen Fehler nicht beheben. Und dann hat man den Salat. Und wie wir hier schon vernehmen durften, installiert Renault das Update auch ungefragt, womit die Diskussion dann auch wieder hinfällig ist.
Zitat von TRRSZustimmung! Meine Meinung: Der Hersteller geht wegen seiner o.g. zeitlich "gestuften" Haftung mit seiner Konstruktion auf Nummer Sicher - aber das ist auch die selbe Nummer, die sein Kunde ziehen will!
Ich glaube Du hast mich hier nicht ganz richtig verstanden. Der Hersteller wählt die zu seinen Vorgaben passende und für ihn günstigste Konfiguration und diese muß nicht identisch sein mit der für den Kunden. Der Hersteller möchte das Fahrzeug über sagen wir mal 100.000km bekommen. Danach ist alles egal. Der Kunde möchte aber eigentlich wesentlich mehr Laufleistung erreichen, sagen wir mal 200.000km. Und um 200.000km zu überleben, müßte man die Konfiguration definitiv anders wählen, als bei 100.000km. Ich denke Du verstehst was ich meine. Die Interessen des Herstellers sind nicht identisch mit denen des Kunden.
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VW hat mit und ohne Update AGR Probleme
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@Niko doch, doch, ich habe bestimmt richtig verstanden, was du meinst, und bekräftigt mit meiner Meinung:
- "Der Hersteller geht wegen seiner o.g. zeitlich "gestuften" Haftung mit seiner Konstruktion auf Nummer Sicher", auf seine Nummer sicher.
- Und dass ich als Kunde wenigstens in diesen vordefinierten längeren Zeiträumen 2 Jahre / 5 Jahre dieselbe "Sicherheit" der Konstruktion erhalten möchte, die der Hersteller aus seinen geschäftlichen Interessen gewährleistet, ist auch klar.
- Warum der Kunde "als Verbraucher letztlich am kürzen Hebel" sitzt, wie du zutreffend schreibst, habe ich detailliert begründet, sowohl betr. die hersteller-seitigen Änderungen seiner Konstruktion als auch für die Fz.-Nutzung nach 2 Jahren in dem Zeitraum der nur "bedingten" Garantie, und damit auch betreffend jede erreichte km-Leistung jenseits der "maximal 100.000 km", seien es 200.000 km, oder wie viel km mehr als dies der Nutzer persönlich an Lebensdauer erwarten mag.
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Hallo,
klinke mich nochmal in die Diskussion ein, ohne die juristischen Hintergründe aufzugreifen, kenne mich nicht damit aus (TRRS, Nico u.a. andere Forumsmitglieder haben sehr gut darüber berichtet und informiert - vielen Dank hierzu), daher nur die Empfindungen seit dem letzten Motorupdate (Rückrufaktion) vor ca. 2-3 Wochen, wobei viele hier bereits berichtet haben.Obwohl ich das Fahrzeug im Vorfeld gelobt habe und ein hohes Maß an Zufriedenheit sich bei mir einstellte, muss ich nach dem Motor-Update die Zufriedenheitsschraube leider zurück drehen.
Die jetztige Motorprogrammierung ist nach meinem Empfinden ein Rückschritt in die Vergangenheit und erinnert mich, überspitz gesehen, an einen Escort der 90er Jahren.
Nach ca. 2000 km, muss ich leider feststellen, dass die Lautstärke im Stand sich fast verdoppelt und subjektiv eine geringfügig erhöhte Standdrehzahl eingestellt hat (ca. 830-850 U/Min.).
Ein Beschleunigungen auf der AB wirkt wie ein Fahren mit angezogener Handbremse, zwischen Sportmodus und Neutral ist der Unterschied geringer, vorher hatte der Motor einen wesentlich stärkeren "Bums".
Im Verbrauch liege ich gegenwärtig bei ca. 1 Liter Mehrverbrauch, schaffe trotz moderater Fahrweise, z.T. zwischen 90-120 Km/h nicht unter 6,0 l/100. Früher zwischen 5-6 l/100 war als Standard anzusehen.
Es ist nichts dramatisches, aber allein wegen der erhöhten Geräuschkulisse, fahre viel Autobahn - monatl. zwischen 2500-4000 Km, benötige auch ein wenig Ruhe und Entspannung zwischen den Kundenterminen und keinen Krachmacher.
Ich möchte nicht pingelig wirken, aber irgendwie bin ich ein Stück leicht verärgert und zugleich enttäuscht, schliesslich hat der Talisman viel Geld gekostet.
Die Überlegung auf einen Benziner umzusteigen habe ich bereits aufgegriffen. -
Bei mir wurde beim Jahresservice das Update gemacht. Wollte dies eigentlich nicht; Meister sagte er müsse dies tun, sonst kann er in Zukunft keine Update etc. mehr machen. Wäre von Renault dann gesperrt. Nun ja....
Nach 200 km habe ich den Eindruck, dass er lauter ist, von der Beschleunigung habe ich negatives zu berichten. Muss morgen aber den Sportmodus testen.
Bin von VW Weg wegen dieser Updaterei und jetzt dergleichen Schmarren...