Hallo Akhnaforest,
R-Link ist autark, hat nichts direkt mit den Steuergeräten zu tun. Es ist nur die Schaltzentrale für Funktionen, Befehle werden nur an Steuergeräte weitergeleitet.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Akhnaforest,
R-Link ist autark, hat nichts direkt mit den Steuergeräten zu tun. Es ist nur die Schaltzentrale für Funktionen, Befehle werden nur an Steuergeräte weitergeleitet.
Liebe Grüße
Udo
Du hast die 3.3.19.960 illegal installiert
So ein Unsinn. Er hat eine Softwareversion installiert, die für sein Fahrzeug nicht vorgesehen war. Was soll denn daran bitteschön illegal sein? Er bekommt halt nun keinen Soppurt mehr seitens Renault. Wenn ich einen Windows-Laptop kaufe und Linux installiere, hab ich auch keinen Softwaresupport mehr vom Hersteller zu erwarten. So what? Ansonsten ist doch alles in Butter.
Hat er für die Software bezahlt?
Verkauft Renault sie denn? Natürlich nicht.
Die ist nicht frei erhältlich, damit Leute nicht auf die Idee kommen, Software auf Hardware zu installieren, für die die erwähnte Software nicht ausgelegt ist. Das Ziel dürfte hier ganz einfach sein, Probleme für Kunden und Werkstätten zu vermeiden und das Kunde-Werkstatt-System vor Übereifer zu schützen.
Renault wird ganz sicher keine rechtlichen Schritte einleiten weil eine höhere Softwareversion auf wundersame Weise den weg in mein Auto gefunden hat.
Nur weil Renault vielleicht keine rechtlichen Schritte einleiten wird, wird es nicht legal! Nur weil Renault die Software nicht verkauft wird die unberechtigte Nutzung nicht legal!
Also ich hab das Downgrade durchgeführt.
Hab jetzt wieder 2.2.19.300 drauf. Sprachsteuerung funktoniert auch wieder. Aber ich habe immer noch Senic Symbole drin, Keine Navikarten mehr ladbar, Keine Onlinefunktion über das R-Link2. Toolbox zeigt mir keine Karten zum downloaden an.
Für brauchbare Tipps wäre ich echt Dankbar.
Hallo Icki81,
Prüfe, ob die Kommunikation abgeschaltet ist:
Menü - Apps - Meine Apps - Privatshäre
Die sollte eingeschaltet sein, sonst kannst Du das Fahrzeug nicht verbinden. Es befindet sich nun im Auslieferungszustand.
Wenn die Kommunikation läuft, solltest Du unbedingt im Fahrzeug den R-Link-Store öffnen, damit die Notification und die App „Benutzerprofile“ installiert wird. Dann einen neuen Fingerprint erstellen und dann solltest Du die Karten 2017/12 angeboten bekommen, wenn Dein Kartenabo zum Erscheinungstermin gültig gewesen ist.
Gehts immer noch nicht, dann eine App „kaufen“.
Liebe Grüße
Udo
Nur weil Renault vielleicht keine rechtlichen Schritte einleiten wird, wird es nicht legal!
"Illegal" ist etwas, das gegen geltende Gesetze verstößt. Und die macht immer noch der Staat, nicht Renault.
Aus Sicht des Gesetzgebers müsste da schon ein mutwilliger Eingriff erfolgen, der die Verkehrssicherheit des Autos beeinträchtigt. Und wenn so etwas über das simple Einstecken eines USB-Sticks möglich sein sollte, dann müssen sich nicht die experimentierfreudigen Kunden vor rechtlichen Konsequenzen fürchten, sondern eher Renault selbst. Wir daddeln hier ein bisschen am Infotainment herum, das ist aber alles fein säuberlich von zulassungsrelevanten Funktionen abgetrennt. Kein Auto verliert seine ABE, weil die Linien der Rückfahrkamera plötzlich verbogen sind.
Das Schlimmste was passieren kann, ist, dass man das R-Link "brickt" und es neu aufgesetzt oder sogar ausgetauscht werden kann. Wenn der Eingriff gegen die Garantiebedingungen verstoßen hat, bleibt man dann auf den Kosten sitzen. Das ist aber auch schon das "worst case Szenario".
@nordnavigator
Wie kommst du an die Software 3.3.xxx?
Hallo,
Und so habe ich das gemeint...
Liebe Grüße
Udo