Wie kommst du an die Software 3.3.xxx?
Was weiß denn ich, wo die ursprünglich her kommt? IANAL, aber bei der Aktion dürfte sich lediglich, wenn überhaupt, der Uploader der Dateien strafbar machen. Der Rest fällt nach meinem Verständnis in die Rubrik "Privatkopie".
Ein potentieller Kläger müsste ja auch erstmal glaubhaft darlegen, wo ihm denn nun ein Schaden entstanden ist - das R-Link-OS wird seitens Renault kostenlos zur Verfügung gestellt, und alle R-Link-Systeme haben eine Lizenz für die Software.
Aber eigentlich ist es müßig, darüber zu diskutieren. Ich habe mich beim Freundlichen bereits "geoutet" und bekomme Anfang der Woche einen Termin zum Neu-Aufspielen der (offiziellen) Software, ich werde dann berichten, ob es zur Strafe 100 Schläge auf die Fußsohlen gibt oder es doch mit einem Beitrag für die Kaffeekasse getan ist.