Danke. Das ist nett.
Neue R Link Version
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Hallo Icki,
Hier nochmals der Link zu den Karten 2017/06https://1drv.ms/f/s!Av7WMYPpdjnOvUfglGLDjpD8pYDY
Vielleicht hilft Dir eine 3er Original vom Talisman.
Liebe Grüße
Udo -
@pkoenig
Ich habe selten so einen Unsinn gelesen!
Du entwendest unbemerkt in einem Lebensmittelmarkt einen Schokoriegel. Es gibt keine Klage und somit keinen Richter der entscheiden muss. Nach deiner Rechtsauffassung bist du jetzt rechtmäßig in den Besitz des Schokoriegels gekommen!Falsch. Im Schokoriegelfall habe ich den Supermarkt um seinen eingekauften Artikel erleichtert und zudem daran gehindert, am Schokoriegel Geld zu verdienen. An einer weiteren Kopie der R-Link-Software verdient Renault allerdings kein Geld, die verdienen Geld mit der Verkauf von Autos. Die Software wird als Update nicht verkauft, vermietet, verflatratet oder anderweitig monetarisiert. Ich füge dem betreffenden Unternehmen hier also - im Gegensatz zum Schokoriegel - keinerlei wirtschaftlichen Schaden zu.
Aber schön, dass du das Beispiel gebracht hast. -
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Das stimmt. Der wirtschaftliche Schaden ist es aber, der Klagen und Prozesse initiiert.
Daher bleibt Fakt: Renault wird keinen vor Gericht ziehen, der deren mögliche Garantieverpflichtungen schmälert, vollkommen egal wie die rechtliche Theorie aussieht.Nun aber wieder zurück zum Thema.
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Hallo,
Wisst ihr, dass es auch im Talisman zwei verschieden große (Speicherplatz) Radios und davon abhängig zwei Displaygrössen gibt?
Das kleine benötigt die Softwareversion 3.3.19.961, das große 3.3.19.966.
Möglicherweise gibt es da Zusammenhänge, ob die Installation funktioniert hat oder danach Probleme bestehen?Liebe Grüße
Udo -
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Hallo,
Wisst ihr, dass es auch im Talisman zwei verschieden große (Speicherplatz) Radios und davon abhängig zwei Displaygrössen gibt?
Das kleine benötigt die Softwareversion 3.3.19.961, das große 3.3.19.966.
Möglicherweise gibt es da Zusammenhänge, ob die Installation funktioniert hat oder danach Probleme bestehen?Liebe Grüße
UdoDass die zwei Displaygrößen zwei verschiedene Softwareversionen haben, ist für viele hier möglicherweise durchaus interessant.
@pkoenig
Der einzige Fakt ist, dass der Besitz der Kopie ein Verstoß gegen das UrhG ist! Wie hoch das Risiko einer Anzeige ist, muss jeder selbst einschätzen. Dass das Risiko, nach deiner persönlichen Einschätzung, bei Null liegt, ist mit Sicherheit kein Fakt!Nur solange nicht, bis es zur ersten Klage kommt - was aus logischen Gründen nicht passieren wird.
Es ist eben der feine Unterschied zwischen der Rechtstheorie und dem echten Leben. Dafür gibt's dort draußen der Beispiele vieler. -
Kann mir jemand sagen wo ich die Software noch bekomme? Bei mir läuft es überhaupt nicht mehr mit dem Downgrade. Jetzt startet das Radio verzögert. Kann man beim Starten überhaupt nicht mehr nutzen. Parksystem z.b. Gibt es noch ein Download link?
Verstehe ich das richtig, dass du nach dem Downgrade auf 2.x jetzt wieder zurück auf die 3.x gehen willst? Wenn ja, dann berichte bitte mal, wie sich das System bzgl. Hochfahren anschließend verhält. Das Problem (Bei jedem neuen Start braucht das R-Link 30 Sekunden, bis sich was tut) habe ich nach dem Up- und anschließenden Downgrade nämlich auch.
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@pkoenig
Das ist richtig, aber kein Fakt!
Es könnte aber auch so laufen. Dutzende Leser dieses Forums haben die Kundenbetreuung mit der Frage angeschrieben, wann auf legalem Weg mit der Bereitstellung der Version 3.3.xxx zu rechnen ist. Renault ist auf Grund dieser Anfragen so genervt (hier ist im Übrigen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden), dass die Werkstätten beauftragt werden, beim nächsten Service zu überprüfen, welche Version auf dem R-Link aufgespielt war oder ist. Jetzt könnten Abmahnungen und/oder Unterlassungserklärungen der nächste Schritt von Renault sein. Wir sind immer noch nicht bei einer Klage! Nur für den Hinterkopf. Das Risiko muss, wie gesagt, jeder selbst abwägen!