Moin Sascha,
mit der Garantie bin ich mir nicht sicher, ob das so rechtens ist.
Auch wenn Sven das Fahrzeug nach dem Leasingende "nur" übernimmt, so kommt trotzdem ein neuer Kaufvertrag zustande und als Händler müsste er nach meiner bescheidenen Meinung eine Gebrauchtwagen-Garantie für ein Jahr kostenlos anbieten, bei einem Privatverkauf kann man das ausschliessen.
Wenn ein anderer Käufer den Leasingrückläufer kaufen würde, müsste der Händler die Garantie auch übernehmen, meine Meinung.
Und Sven, alles richtig gemacht, wenn Du zufrieden bist und Du kennst Dein Fahrzeug am besten.
Aber wie Jens schon erwähnte, die Reaktion des Verkäufers geht gar nicht und hier würde ich auch eine Bewertung hinterlassen oder mal das Gespräch mit dem Verkaufsleiter suchen.
Ansonsten wünsche ich Dir Sven, weiterhin eine knitterfreie Fahrt und mögest Du von der Defekthexe verschont bleiben.
Beste Grüße
Heiko