Hallo GT 225,
ich kann die Entscheidung Deines Werkstattmeisters nicht ganz nachvollziehen.
Eine Abweichung vom Wartungsplan oder Wartungstermin gerade in der Garantiezeit kann bei Regressansprüchen gegenüber Renault zur Ablehnung der Garantieansprüche führen.
Kulanzanfragen werden bei nicht eingehaltenen Wartungsplänen grundsätzlich abgelehnt, ebenso bei selbst mitgebrachten Öl oder Material.
Die Werkstatt wird immer einen Vermerk auf der Rechnung machen, wenn der Kunde Material selbst mitgebracht hat und es auf dessen Wunsch auch verwendet werden soll.
Und ich denke schon, dass sich bei einem Privatverkauf mit einem lückenlos geführten Service-Checkheft ein höherer Verkaufspreis erzielen lässt.
Selbst nach 4 Jahren ohne RPG-Garantie konnte ich über meinen Händler eine Kulanzanfrage an Renault stellen und diese wurde auch zu 80% übernommen.
Die restlichen 20% wurden von meinem Autohaus übernommen, als langjähriger Stammkunde.
Aber wie Du schon sagst, die Entscheidung muss jeder selber treffen, mir jedenfalls wäre es das Risiko nicht wert.
Beste Grüße vom IP 225