Beiträge von AWG

    Habe mein Fahrwerk auch zurückbauen lassen und die Vibrationen blieben. Es konnten nur die Antriebswellen oder das Differential sein. Wäre es das Differential, wäre ein Getriebetausch nötig. Man entschied sich zunächst dafür beide Wellen zu tauschen und es ist weg. Ich hoffe man wird dir helfen können. Alles Gute.

    Hallo Alibikfz,


    ich habe bei mir genau dieselbe Symptomatik nach Einbau der Eibach Federn. Es ging soweit, dass sogar das Getriebe komplett getauscht wurde und die Vibrationen blieben. Antriebswellen nach Werkstattinfo auch i. O.

    Sobald du die Spacer verbaut hast, wäre ich sehr daran interessiert, wie sich das Verhalten bei dir geändert hat.


    Viele Grüße

    Im Falle einer Bremsung und einen darauffolgenden Auffahrunfall spricht zunächst der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden. Konkret: zu geringen Abstand, fehlende Aufmerksamkeit usw. Um den Anscheinsbeweis zu erschüttern, müsste der Auffahrende einen Gegenbeweis führen, also eine unnötige Bremsung. Meist ist dies nicht möglich. Keiner bremst grundlos. Sollte es trotzdem dazu kommen, dass ein Gegenbeweis geführt werden kann, kommt es zu einer Mithaftung. Inwieweit dann Regressansprüche an den Hersteller gestellt werden, erfolgt gesondert.


    Straf- und Ordnungsrechtlich sehe ich Probleme einen Vorsatz zu begründen. Ein Vorsatz setzt immer ein Wissens- und Wollenselement voraus. Hier wollte keiner eine Bremsung. Sie wurde systemtechnisch ausgelöst. Daher werden zwar Ermittlungen vorgenommen, es besteht aber kein hinreichender Tatverdacht. Man wird ja auch die Werkstatt aufsuchen als Ermittlungsbehörde usw. Meines erachtens kommt es dann zur Einstellung. Gleichzeit ist zu erkennen, dass es ja gerade nicht zu Schäden gekommen ist.


    Das ist meine Einschätzung ohne Gewähr :P

    Na zum Glück haben wir ja hier Experten...
    Dann bitte mal konkret, was nicht stimmt.


    Wenn also die Anzeige wegen diesem Fall mit der Fahrweise erfolgen sollte, kann er einfach an Renault verweisen und den fehlerhaften Autopiloten? Und die Polizei geht dann zu Goliath und lässt David in Ruhe? Falls nicht, kenne ich jetzt zumindest einen Juristen, der in diesen Fällen helfen kann.

    Nicht so dünnhäutig sein ;)


    Du sprichst von Beweisschwierigkeiten im Rahmen der Produkthaftung. Das ist schlichtweg falsch. Die Produkthaftung ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung und kommt dann zum Tragen, wenn es zu Schäden kommt. Hat mit der Polizei überhaupt nichts zu tun. Das ProdHaftG entspringt dem Privatrecht und hat nur dort etwas zu suchen und nicht in der staatlichen Gefahrenabwehr. Nicht vermischen.


    Ich glaube nicht, dass ich mein Examen auf der Kirmes gewonnen habe.


    Im Rahmen der Polizeitätigkeit bei diesem
    Vorfall wird dir das ProdHaftG nicht helfen. Das wurde aber auch nicht thematisiert.


    Und zum Thema §18 StVG: ist nicht einschlägig. Das Verschulden lag nicht beim
    Fahrer, sondern entspringt der Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Dies entspricht §7 StVG. Ebenso eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. So schließen sich nun die Kreise ;)


    Auch sonst kannst du dich gern an mich wenden. Tipp: Kollegen des ADAC (Vertragsanwälte) beraten auch kostenlos in deiner Nähe.

    Eine Fehlfunktion hilft dem Fahrer nicht, nach Paragraph 18, Abs. 1 StVG ist man haftbar. Es kann sich höchstens noch eine Haftung des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz ergeben, dazu ist allerdings die Beweisführung notwendig. Das wird in der Regel in der Praxis sehr schwierig.
    Ich mag noch gar nicht an die Zeit denken, wenn diese Systeme bewusst von Außen manipuliert werden.

    Als Jurist kann ich sagen, dass dies nicht stimmt! Gerade im Produkthaftungsgesetz gibt es die Beweislastumkehr. Das bedeutet, du bist NICHT in der Nachweispflicht.


    Dies hat der Gesetzgeber auch ganz schlau gelöst: wie soll ein Laie in die Strukturen eines Konzerns und seiner Entwicklung schauen, um einen Beweis zu führen? Dies ist nicht möglich. Der Gesetzgeber hat die „David gegen Goliath“ Stellung erkannt und mit dem Produkthaftungsgesetz dem Hersteller die Möglichkeit der Entlastung eingeräumt.

    Zum Panoramadach:


    Hatte ab 120 Windgeräusche wie bei offenem Dach. Es gitb Lösungen für das bekannte Probleme.


    Bei mir wurden erstmal Einstellungen vorgenommen kombiniert mit einem Austausch der Klavierlackblende zwischen Frontscheibe und Glasdach. Die neue Klavierlackblende wird leicht erhöht montiert, mit normalem Auge nicht sichtbar, sodass der Wind über das Dach geleitet wird. Jetzt habe ich erst ab 190/200 minimale Windgeräusche. Ein wahrer Unterschied!


    lg