Beiträge von Garalack

    Rechtschutz ja.Anwalt Pfeife nur an seinen Gebühren interessiert.Mittlerweile sind wir beim BGH in der Vorauswahl.

    Besten Dank für euer Bemühen.Falls mal jemand ins Notprogramm rutscht denkt an mich testen.

    Normalerweise klare Sache Recht haben und Recht bekommen???

    Gruß Garalack

    Moin Robin,

    Verkabelung wurde geprüft soll ok sein.Ich denke richtige Fehlersuche ist für Renault zu anstrengend. Spielen Lotto,alles wird mal getestet.

    Ich denke es hat etwas mit dem Abstandssensor zu tun.Karambolage Icon ist immer an gewesen.Meist beim langsamen Anfahren,hinter einem Fahrzeug oder Fussgänger der vorm Wagen vorbeigelaufen ist.Konnte jedoch auch so nicht provoziert werden.Wichtig wäre zu erfahren ob andere Talismänner im Notlauf beschleunigen,wenn nicht ist zumindest der Fehler nachgewiesen.So oder so bin ich der Meinung,ein Fahrzeug darf nicht selbst beschleunigen.Mehrfach um Software Update für Getriebe und Motor gebeten oder sie neu aufspielen.Keine Reaktion.Statt vernünftig alles zu prüfen wird irgend etwas getauscht in der Hoffnung das wars.Ich habe auch das Gefühl,das nicht sämtl.Fahrsituationen in der Software abgebildet sind.Z.B. schneller wechsel von Bremse und Gas beim rangieren mit Anhänger.2 x dabei in den Notlauf gegangen.

    Gruß

    Garalack

    .

    Hallo

    erstmal mal danke für euern Einsatz.Habe noch Video wo eindeutig Füsse weg von Bremse und Gas und Bestätigung vom SV er ist in dem Zustand gefahren und die Beschleunigung wurde bescheinigt.

    1 x beim Renault Händler.Im Notlauf vorgefahren Der letzte Händler hat wenigstens versucht eine Lösung zu finden.

    Fehlermeldung:

    Gaspedalstellung


    Batterie war bei Auslieferung ausgelutscht sprich tiefentladen,trotz Zusage keine neue verbaut.Bei Auslieferung keine B Wartung.


    2019 als Neuwagen mit Tageszulassung ( der Tag dauerte 33 Tage) 1.Zulassung 29 Mai 2017.

    Abmeldung 3.Juni 2017 geleast als Gewerbeleasing.Mein Verkäufer hat PKW nicht von Renault Retail Group Berlin gekauft (1ster im Brief) sondern vom fliegendem Händler.3 Vorbesitzer nur 1 im Brief.Offenbarungspflichtig gemäß BGH.

    Natürlich weil Neuwagen obendrauf 2 verschwiegene Schäden.

    Weil ich AHK bestellt habe ,kam es bei der Montage zu einer Beschädigung an der Stoßstange hinten.Das war meine Schuld,da ich die AHK bestellt hatte. ???.

    Habe Fahrzeug mit AHK geleast.Kotflügel und Stoßstangenverbindung vorne rechts sah leicht V förmig aus.Mehrfach darauf bei der Besichtigung hingewiesen.Kein Schaden laut Händler muss nur gerade gezogen werden.Bei Untersuchung,Öse der Stoßstange rausgerissen.??

    Anscheinend Problem bei Renault.Habe mehrere Fahrzeuge gesehen die vorne rechts merkwürdig verschraubt sind.Übergänge leicht nach innen

    Plaatikabdeckung Motorraum sämtl.Aufkleber nicht vorhanden.Warum weiß der Verkäufer nicht.

    Ist laut vertraulicher Info Renault unter Pkt.47 Bestandteil der B Wartung.

    Prüfung ob sämtl.Prüfaufkleber im Motorraum usw.vorhanden sind.

    Tachostand war 100 km,da sollte man meinen die Reifen haben auch 100 km runter.

    Mitnichten

    19 Zöller mit ca.8000 km Laufleistung und eingeschnittener Lauffläche vom anderen Vorführwagen.

    Produktionsjahr 2016 Reifen DOT 2017.Initiale Paris.

    Ist so nicht bestellbar.

    Wegen der Schäden läuft bereits ein Verfahren beim LG.Ausgang ungewiss. Richterin meint der Händler hätte sich vergriffen mit dem Vertrag:

    Verbindliche Bestellung für einen Neuwagen.War Irrtümlich, Händler wollte Gebrauchtwagen verkaufen.????

    Leasingpreis:

    € 27 900,00

    Bei 38.500,00 Listenpreis ist das der Kurs für einen Neuwagen.

    Expose bei uns als Tageszulassung...

    Das ich den Vertrag überhaupt geschlossen habe war mein größter Fehler.Leicht geblendet und verwirrt bei der Unterschrift.Zudem hatte ich eine geschäftl.Beziehung zu dem Händler,hätte im Traum nicht daran gedacht,das er mich dermaßen über den Tresen zieht.

    Bis dato 5 Versuche 1 x Bremslichtschalter,2 x Gaspedal komplett getauscht,1 x vorderen Kabelbaum,1x sämtl.Verbindungen und Steuergeräte geprüft.Alles ohne Erfolg.

    Das mit Brems und Gaspedal habe schriftl.vom Renault Techniker und KBA hat sich dem schriftl. angeschlossen.???

    Also Fahrzeug hat keinen Fehler ist i.o.

    Ansonsten kenne ich den Fehler und kann bremsen.Sollte durch das Beschleunigen etwas passieren, hafte ich natürlich ,da mir der Fehler bekannt ist.

    Aussage KBA.???

    Keine schriftl.Bestätigung von Renault,das ich das Fahrzeug gefahrlos in den Verkehr bringen kann.


    Solch Schwachsinn habe ich in vierzig Jahren, mit einem PKW,nicht erlebt.

    Das wäre Thema für ein Buch.

    Gruß Garalack

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