Beiträge von tc255

    Das ist mir schon bewusst. Den künstlichen Sound über die Lautsprecher habe ich natürlich vorher deaktiviert. So wie auch bei meinem GT...


    ich meine schon das geblubber hinten raus.

    Genau das hat mich damals vom Kauf eines M4 RS abgehalten. Wollte meinen M4 GT eigentlich eintauschen und bekam zur ausgiebigen Probefahrt für 4 Tage einen RS280 gestellt.


    Erster Tag - ganz witzig
    Zweiter Tag - dieses dämliche Furzen :S
    Dritter Tag - Boah, der ploppt ja echt bei jeder Gelegenheit :thumbdown:
    Vierter Tag - endlich wieder weg :thumbup:


    Ich mag dieses künstliche rumgefurze und geblubber nicht. Wenn’s echt ist, ok. Aber per Software geregelt nervt es eben einfach.

    Da mein M4 GT 4control hat, stehen natürlich alle 4control Modelle auch drin.


    Es sind alle Varianten aufgeführt außer die beiden neuen Motoren DCI200 und TCE225.


    Bei einer vorhandenen ABE braucht es übrigens keine §21 Abnahme. Bei einer §21 kann man prinzipiell sogar ohne vorhandenes Gutachten eintragen lassen mit den entsprechenden Nachweisen (Festigkeit, etc) und einem Vergleichsgutachten. Genau dafür ist die §21 Abnahme ja da. Eine §21 brauchst du zum Beispiel schon, wenn du Federn und Felgen verbaust, da die beiden jeweiligen Gutachten in dem Moment in der Regel nicht mehr gültig sind und sich gegenseitig ausschließen (nur in Verbindung mit, etc).

    Das kam von mir falsch rüber - Sorry.
    Ich sehe nur kein Problem bei einer Eintragung. Der Phase 1 steht im Gutachten der Felgen. Nur leider nicht der TCE225.


    Das ist aber kein großes Problem, da ich die Felgen somit per §21 eintragen lassen kann. Die Karosserie von Phase 1 und 2 hat sich ja nicht wesentlich verändert.


    Mein Prüfer sieht das recht locker. Solang nichts schleift ist alles gut. Und das wird es höchstwahrscheinlich nicht.