Danke für Eure Meinungen.
Ich werde einfach Anfang des neuen Jahres wiederholt als Bittsteller beim Freundlichen aufschlagen und an meiner Glaubwürdigkeit zweifeln lassen.
@Sebastian: Respekt für Deinen Verbrauch! Ich habe den Anspruch gar nicht. Meinetwegen kann beim Durchschnittsverbrauch auch 7,5 oder 8,0 Liter stehen. Ich habe nicht den Anspruch auf hypermiling challenges. 1200km Restreichweite hatte ich vollgetankt zB bei Insignia oder Superb stehen gehabt. Aber da gingen auch über 20 Liter mehr Diesel in den Tank. Mir reicht es einfach, wenn er bei oben stehenden Verbrauch, auch die angegebene Leistung hat. Und die hat er halt nicht.
@Udo: Ich kann Deine Aussagen technisch schon nachvollziehen. Aber ich glaube nicht, dass sie auf mein Problem zutreffen, so wie Du es begründet hast.
Ich fahre, wie gesagt, zu 90% auf der Autobahn und niemals unter 100km am Stück. Das schießt Deine Argumentation ja schon aus.
Ich tanke seit Kilometer 1 auch nur den teuren Ultimate Diesel und "puste" auf der Bahn den Talisman zwischendurch auch mal kurzfristig durch..
Ausserdem hat es bei uns dieses Jahr noch nicht einmal Minusgrade nachts gehabt. Zweimal waren es im Oktober um die +1° spätnachts.
Das Wetter sieht bei uns seit einiger Zeit eher so aus:
(So war es übrigens auch heute Nacht, als ich das Video aufgenommen habe)
Screenshot_20211213-214339_Chrome.jpg
Das sind jetzt keine harten, klimatischen Witterungsbedingungen im Minusgradbereich. Sollte Renault so begründen, muss man sie wirklich auslachen. Damit würde jeder Talisman Diesel als Schönwetter Auto kastriert werden.
Nach Deiner Definition ist dann die Leistungsangabe eines neuen Diesels im Idealfall zu erreichen. ("Ihr neuer Talisman DCi 190 kann bis zu 189PS haben")
Ich sehe das ganz anders: Der Motor hat eine Nennleistung bei einer gewissen Drehzahl, die er abzüglich vorgeschriebener Toleranzen erreichen muss. Unabhängig von Fahrprofilen und Witterungsverhältnissen.
Hier gibt es auch auch Urteil vom Landesgericht Nürnberg-Fürth dass bei Neuwagenkaug eine mangelde Motorleistung ab 10% einen Sachmangel darstellt.
Anbei der Link zum Urteil:
Urteil mit Begründung LG Nürnberg-Fürth
Wie gesagt, Bauteileschutz und Leistungsfreigabe nach einem gewissen Zeitraum, AGR Thematik kann ich bis zu einem gewissen Leistungsverhältnis absolut nachvollziehen. Nicht aber bei 50-60PS.
Ich möchte noch zu bedenken geben, dass der teuerste Motor auch beim Kauf/Leasing um einiges höher zu Buche steht. Auch die Versicherung und der Unterhalt, sowie der Wertverlust zum kleinen Diesel sind höher.
Dann sollte auch die Leistung zum anderen Diesel höher und nicht sogar noch geringer sein.
Wie gesagt, ich werde am Jahresanfang nochmal beim Freundlichen vorstellig werden um eine Chance zur Nachbesserung zu geben. Wenn es keine Veränderung bringt, wende ich mich an Brühl und übergebe es meinem Anwalt.
LG Bernd