Beiträge von schnecke

    Natürlich bekomme ich ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis nicht zugelassen und nicht versichert, das steht außer Frage. Aber das Fahrzeug ist ja versichert und zugelassen. Die Frage ist also ob dann automatisch der Versicherungsschutz erlischt wenn eine Änderung erfolgt die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt durchgeführt wird.

    Du gibst dir die Antwort doch schon selbst, mußt nur konsequent zu Ende denken.

    Die Betriebserlaubnis erlöscht, damit ist es nicht mehr zugelassen. Dabei ist es egal ob da Kennzeichen mit Stempel dran sind oder nicht.

    Wenn die Rennleitung deinen Führerschein einkassiert und du fährst trotzdem mit einem legalen und versicherten Fahrzeug weiter was bitte schön passiert im Schadenfall? Kein Vorsatz? Schließlich kannst du ja fahren (hälst dich nur nicht an die Regeln).

    Tuning bedeutet ja nicht nur Leistungssteigerung sondern auch Spoiler, Räder, Lenkräder etc. sind Veränderungen/Verbesserungen und werden als Tuning bezeichnet. Heutzutage ist an der Leistungssteigerung die Elektronik schuld.


    Früher wurden von einem Tuner die Köpfe bearbeitet, andere Vergaser, Nockenwellen, Kolben etc. nebst Fahrwerkanpassungen inkl. Bremsen waren im Angebot und mit einem entsprechenden Betrag abgerechnet. Das Tuning beinhaltete die abschließende Bauratabnahme mit Eintragung in die Papiere.


    Dann kam die Elektronik und das Internet, nicht viel später die kleinen Kästchen mit ein paar Drätchen, Chips genannt. Kosten praktisch nix, ändern die Kennfelder von denen der Laie nix kennt und sorgen für mindestens 30% Mehrleistung bei weniger Spritverbrauch. Stellt sich doch eigentlich die Frage wieso die Hersteller dies nicht selbst machen wenn es so einfach ist.


    MAN Schrauber:

    Aber wenn wir hier mit (was wenn) anfangen, will ich mitmachen.

    Beispiel:Wie groß ist ein Unterschied (wenn) man bei einer Geschwindigkeit von 50km/h ein Unfall baut mit einem Talisman 110PS original, 130PS gechipt oder 200PS original? In allen Fällen ist die Geschwindigkeit 50km/h.


    Schönes Beispiel - der gechipte Talisman fährt also mit 50km/h auf ein Hindernis, der Originale mit 200 PS hat größere Bremsen, breitere Reifen mit mehr Auflagefläche und vielleicht noch eine andere Fahrwerksabstimmung. Er prallt daher nur mit 30km/h auf das Hindernis.

    Alles rein theoretisch aber kennst du eine Versicherung, die z.B. im Falle von Personenschäden fragt ob es etwas mehr Entschädigung sein darf?

    Ich persönlich betrachte meine Versicherung als Partner. Klar buchen die die geforderten Beiträge ab, geben mir aber auch die Sicherheit, das im Falle eines Falles mein Schaden gedeckt wird. Ich sehe es daher als oberstes Gebot an fair gegenüber meinem Partner zu sein.


    Als Beispiel: An meinem Wohnmobil habe ich im Laufe der Jahre Umbauten im Wert von knapp € 50.000 zusätzlich vorgenommen. Will ich im Falle eines Totalschadens keinen Verlust erleiden muß ich zwingend diese Umbauten vorher mitversichert haben. Der Beitrag hat sich natürlich erhöht aber dafür bekomme ich auch diese ersetzt.


    Chiptuning bedeutet für den Anbieter in der Regel die schnelle Mark. Die wenigsten haben eine ABE oder sonstwelche Unterlagen zwecks Eintragung und dann ist eben die Betriebserlaubnis erloschen und ohne Betriebserlaubnis kein Versicherungsschutz.

    Die Versicherung wird bei evtl. Schäden in Vorlage treten aber sich im Nachhinein bei dir schadlos halten.

    Wenn man wie ich alle seine Fahrzeuge ohne Probleme an Privat verkauft nennt man das nicht Glück sondern, ohne überheblich zu sein, Können.


    Eine Anzeige im Netz hat z.B. bestimmte Kriterien zu erfüllen. Die Bilder sind wie ein Schaufenster. Teppiche haben gesaugt zu sein, Seitentaschen aufgeräumt, kein Gebammel am Spiegel, Aschbecher sauber, Kofferraum aufgeräumt, Außenwäsche und Aufbereitung.

    Wem das zu viel ist engagiert einen Aufbereiter. Dann noch schöne Fotos und die Dollarzeichen in den Augen fangen langsam an zu leuchten.


    „Unbekannte Menschen“ lerne ich jeden Tag kennen, Hamburg hat knapp 2 Millionen Einwohner.

    Probefahrt - ja mache ich gern mit Ihnen. Wenn Sie selbst fahren wollen hinterlegen Sie bitte € 2.000. So hoch ist meine Selbstbeteiligung bei der Vollkasko. Haben Sie nicht, ok dann fahre ich.


    Bezahlung - Nur Bares ist Wahres. Bareinzahlung bei meiner Bank ist ebenfalls möglich. Wer behauptet das es Höchstgrenzen gibt? Nachweisen muß ich nur wo das Geld herkommt und dazu gibt es Kaufverträge.


    Abmelden - Es gibt genügend Vordrucke im Netz. Kaufverträge, Mitteilungen an die Zulassungsstellen und an die Versicherung. Wer in dem Kaufvertrag das Datum und die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festhält muß noch nicht einmal den nächsten Rotlichtverstoß des Käufers bezahlen. Das Fahrzeug kann angemeldet übergeben werden, im Vertrag wird eine Frist zur Ummeldung festgehalten und der Käufer hat bei seiner Versicherung schon eine eVB-Nummer erhalten welche im Vertrag festgehalten wird.


    Preisverhandlung - Klar kommen selbst bei Festpreisangabe Fragen. Meine Antwort ist das ich nach oben völlig offen bin. Warum soll eine Preisverhandlung immer nach unten gehen?


    Wer diese Regeln beherzigt, fair und ehrlich seine Ware anbietet wird und kann sich über zusätzliche Talerchen freuen - ein Deal ist ein guter Deal wenn beide Partner Freude haben. Für alle anderen gibt es eben solche Läden wie “Wir kaufen dein…….“