Habe mr jetzt mal die ABE heruntergeladen und nachgeschaut.
Der Punkt, dass ich von einem staatlichen Sachverständiger den Anbau nachprüfen lassen muss ist bei meiner Reifenkombination NICHT aufgeführt.
Alle anderen Auflagen sagen auch nur aus, das eine Spurverbreiterung maximal 20% betragen darf, das Auto kein Allrad sein darf und nur die mitgelieferten Schrauben verwendet werden sollen.
Lediglich dieser Punkt macht mich etwas stutzig:
ZitatR37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papieroder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
Darf ich nun die Kombination verwenden? Werde da gerade nicht schlau draus