Die Rechtsgrundlage sieht wohl wie folgt aus:
Die Blitzer dürfen als POI im Navi drinn sein, aber in DE nicht benutzt werden.
Bei meinem Laguna mit Carminat 3 waren auch Blitzer POI drinn, allerdings ab Werk für DE deaktiviert.
Quelle:
Hier gilt die gleiche Rechtslage wie bei Blitzer-Apps.
Der reine Besitz ist nicht strafbar.
Die Geräte an sich dürfen zwar benutzt werden, aber die Funktionen nicht.
Somit ist das Navi mit Radarwarner im Auto an sich erlaubt.
Wer jedoch bei der Benutzung solcher Funktionen erwischt wird,
muss ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg erwarten.
In der Theorie darf die Polizei das Navi mit Warnfunktion sogar beschlagnahmen.
Der ADAC-Jurist Markus Schäpe erklärt aber, dass es keine gängige Praxis wäre.

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