Fahrgefühl ist deutlich weicher mit den 17er Wintergummis.
Felgen sind einfacher zu finden, wenn man kein 4-Control hat ... meist gibt es im Gutachten keine Freigabe für Allradlenkung.
Hallo @Thunder115 , sehr interessant, dein post!
Ich vermisse beim Fahren mit den 245/40er Rennreifen wesentliche Teile des Fahrkomforts, der mit diesem mehrfach gut schallgedämmten Initiale Paris konstruktiv normalerweise erreichbar ist.
Darum suche ich eine Möglichkeit meinen 4-Control-Tali mit den schmaleren 225er Winterreifen auszurüsten, weil ich hoffe, dass ihr um fast die Hälfte höheres Höhen-Seitenverhältnis "55" den Reifen komfortabler abrollen lässt.
Nach deinem Hinweis auf das Felgen-Gutachten habe ich mich mit dieser Frage beschäftigt, bevor ich einkaufen gehe:
- In diesem Forum wurde a.a.O. gefragt bzw. gemutmaßt, "17" Zoll sei für 4-Control-Talis zu klein.
- Dabei steht beim dCI160 schon im COC die Radgröße "225/55 R17 (101)W 7,00 J 17 - 43" als erlaubt drin.
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Wer von euch im Forum kennt ein 17-Zoll-Komplettrad vom Autoteilehandel, das für den 4-Control-Tali zugelassen ist?
Ich habe für echt guten Preis bei A.T.U. Winterkompletträder mit Michelin "Alpine 5" Größe "225/55 R17 (101)V" auf 7 Zoll-Felgen reserviert. Vorsichtshalber habe ich mir das ABE-Gutachten schon vorab geben lassen.
- Tatsächlich steht in der "Anlage 18" für "Renault Talisman RFD e11*2007/46*2969*" unter anderem die Auflage "L05"": "Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination/en ist/sind NICHT zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS)."
Also "nicht zulässig" für 4WS (bzw. 4-Control), weil die 17-Zoll-Felge zu knapp auf der Achse/Bremse und Lenkmechanik sitzt?
Und jetzt der Hammer:
- Im selben ABE-Gutachten steht bei "Anlage 18" für diesen RFD e11*2007/46*2969*" auch das Gegenteil, Auflage "L04":
"Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination/en ist/sind NUR zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS)."
Für dasselbe Rad! Jetzt suche ich den technischen Grund dieser Auflage, sei sie NICHT oder NUR zulässig für 4-Control-Talis.
- Wer kann etwas zum besseren Verständnis beisteuern?
Vielleicht muss man nicht alle diese Auflagen in den ABE-Dokumenten verstehen (nur befolgen...), und vielleicht gilt das auch für die ebenfalls dort verhängte Auflage "B03": "Die Zulässigkeit der Sonderrräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifen (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u.a Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier, oder Bedienungsanleitung)."
Welchen Nektar sollen die Nutzer (Reifen-Käufer, bevor sie kaufen) aus dieser Klausel ziehen? Dürfen sie mit den Rädern fahren oder nicht fahren, nachdem dieses ABE-Gutachten, das diese Rad-Reifenkombination technisch geprüft und freigegeben haben soll, diese Prüfung für die Fahrzeuge mit serienmäßig breiteren Rädern (i.d.R. = alle Kfz.) nicht durchgeführt hat??