Beiträge von TRRS

    Ein gutes Ende dieses vom Hersteller uns Talisman-Fahrern auferlegten Dramas ist weiterhin nicht absehbar. Da es schon in 3 Akten durchgespielt wurde, fasse ich das bereits Berichtete zunächst zusammen, und berichte über die aktuelle Nachbesserung:

    Erster und zweiter Akt
    Wegen einer Vielzahl Betriebsstörungen des R-Link und der von ihm verwalteten Multimedia-Funktionen (ich kenne Berichte seit Anfang 2016), über die auch in den mit Version 2.2.17.803 ausgelieferten Neuwagen seit Anfang 2017 berichteet wurde, erhielten die Eigner ab November 2017 Gelegenheit, ihr Fz. nach persönlicher "Bereit"-Mitteilung des Herstellers zur Werkstatt zu bringen, um dort die so viele Monate lang erwartete Version 2.2.18.590 installieren zu lassen.

    • Meine Erfahrungen, die von Vielen im Forum geteilt wurden, mit 2.2.18.590:
      Die wesentliche - man kann fast sagen: einzige wesentliche - Nachbesserung bestand darin, dass die Radio-Texte endlich auf dem Monitor erschienen.
      Dem gegenüber stand eine kontinuierlich zunehmende Erhöhung der Häufigkeit dieser Betriebsstörungen!
      Positiver Nebeneffekt sollte sein: Die EU-Landkarten, deren vom Hersteller versprochenes update zumindest auf "Dezember 2016" nicht mit der Version 2.2.17.803 installiert werden konnte, sollte mit 2.2.18590 endlich mäöglcih werden. Tatsächlich gelang vielen Tali-Fahrern die mühselige Installation dieses Karten-updates mit Version 2.2.18.590 - aber vielen anderen gelang dies immer noch nicht, gleich was und wie oft und wie lange sie das versuchten zu installieren.
      Der Ärger der betroffenen Tali-Eigner über beide forbbestehende Mängel wurde entsprechend heftiger und lauter, auch hier im Forum.

    Dritter Akt


    Nach mehreren Berichten ("Gerüchten") über eine möglicherweise beabsichtigte oder sogar bald bevorstehende "rettende" nächste R-Link-Version erschien dann im Januar 2018 zunächst auf der englischen website https://www.renault-multimedia.com/ und kurz danach bei "Updates" im "R-lInk-Store" bei My Renault https://www.renault.de/anmeldung-registrierung.html eine neue Version 2.2.19.200, die der Hersteller dort als "obligatorisch" bezeichnete, und im Verbund mit dem "neuesten" EU-Landkartenmaterial von 12.2016 für Alle (auch für die, die schon die 2.2.18.590 hatten, und auch dann, wenn sie schon die "neuen" EU-Karten "2016.12" hatten)bereit stellte. Aber sein Nachbesserungs-Service war diesmal anders: Jeder bei Renault registrierte Eigner "durfte" (ein insgesamt Stunden-langer Zeitaufwand, und viele Nutzer hatten große Mühen und technische Probleme) diesmal eigenständig laden und im Auto installieren.

    • Meine Erfahrungen, von denen ich einige bereits wieder von anderen Talisman-Fahrern erfahren habe:


      a) Die Funktionalität ist die gleiche wie vorher. Hierzu gab mir ein Multimedia-Mitarbeiter der Zentrale Auskunft: Die Software-Version 2.2.19.200 sei funktional die gleiche ist wie die 2.2.18.590; sie sei hiervon die "Internet-Variante", die also von Jedem geladen und - selbst! - in seinem/ihrem Auto installiert werden könne, will sagen: "obligatorisch" installiert werden solle.


      b) Eskalation der Betriebsstörungen: In den Tagen nach der Installation wurden die "Zeitintervalle ohne Betriebsstörungen" (DAB-Empfang-Unterbrechungen in 5C und 7B und 7D mit Bluetooth-Verbindungsunterbrechung, selbsttätige R-Link-Einstellungsänderungen, Verkehrszeichenerkennung, App-Darstellungen) wiederum kürzer.


      c) Weitere Eskalation: Unterbrochene Bluetooth-Verbindungen wurden nicht wieder selbsttätig aufgebaut, Telefonlisten wurden gelöscht, ehemals aktive Telefonverbindungen (aus einer vorherigen Autofahrt, nach der ich den Wagen längere Zeit verschlossen geparkt hatte), R-Link blieb nach Verlassen des Tali eingeschaltet, und weitere.


      Ich habe einen richtig guten Freundlichen gefunden, Gottseidank! Er hat versucht was er konnte, sogar den Werk-Reset und alles neu aufgespielt an seinem "CLIP" in der Werkstatt (Folge: weitere Verschlechterung der Funktionalitäten), und sogar mmit dem "MUt der Verzweiflung" das Aufspielen der aktuellen Software 3.3.x auf mein R-Link-2 (Versuch ohne Erfolg abgebrochen).


      Meine Nachfragen bzw. Forderungen an den Hersteller, dann jetzt alle betroffenen Bauteile (Hardware mit Betriebssystem und Software auszuwechseln = upgrade auf R-Link 3) auszuwechseln, endeten nach mehrfachem "geht-nicht-weil..." und "geht-auch-nicht-weil..." bei der Erkenntnis, dass der Grund letzten Endes einzig in der beim Hersteller in Frankreich verwalteten Datenbank für jeden Renault liegt: Dort ist z. Bsp. für meinen Talisman das "R-Link 2" eingetragen, und das ist sinngemäß genau so wie z. Bsp. auch "getönte Doppelverglasung Typ ..." und Tausend weitere Eintragungen, die mit dieser Fahrgestellnummer seit der Produktion dieses "Fahrgestell" verknüpft sind. So lange die Geschäftsführung in Frankreich nicht die Order ausgibt, dass in diese Datenbank eingegriffen werden darf (z. Bsp. für für einen offiziellen Rückruf), wird niemand (weder in Frankreich noch in Deutschland / Österreich / Schweiz, ...) koordinierte Nachbesserungsmaßnahmen (Modellpflege) durch Änderung der Eintragungen in dieser Datenbank ermöglichen, und so lange wird keine verbesserte Version der Hardware (-> geringfügig andere Teile-Nummer!) von Renault Deutschland AG genehmigt und von der Renault-Niederlassung ("Retail GmbH") oder von einer Vertragswerkstatt eingebaut werden. So banal "einfach", und so schlecht!

    Vierter Akt


    Das ist der "Sachstand heute": Nun bekomme ich nach 7 Monaten Warten ein "neues R-Link"!
    Bitte nicht überlegen "welches": Natürlich das gleiche alte als neues!
    Und bitte nicht fragen, ob es wenigstens auf der Seite der Zulieferer (Ware ist Fremdproduktion) "intern" Änderungen (--> Verbesserungen??) in dieser Hardware enthalten sein werden. Offenbar ist niemand bekannt, der das weiß und sagen darf. Und beim Teile-Versand wird offenbar auch nicht unterschieden zwischen "Ersatz" (Bsp. nach Unfall, defekt) oder "Nachbesserung" (Mangelbeseitigung). Die Vorstellung geht in die Richtung, dass da irgendwo ein zentral tätiger Ersatzteile-Mitarbeiter auf diese Bestellung reagiert, indem er einfach "einen Karton" aus der Teile-Kiste holt und zum Postversand weitergibt. "Kommunikation mit der Zentrale?": Ist nur von dort zur Werkstatt vorgesehen, aber nicht in die andere Richtung = ist nicht vorgesehen!


    Nach dem Einbau soll die aktuelle Version (bitte nicht fragen...) des Betriebssystems in der Werkstatt über CLIP installiert, und dann die R-Link-Software 2.2.18.590 installiert, und dann die EU-Karten installiert werden: Das soll´s dann gewesen sein!
    Hoppla, was sagte er da gerade: "2.2.18.590"??
    Richtig! 2.2.18.590 ist mir angekündigt worden. Und dazu noch der wirklich freundliche, dringende Rat: So lassen! Nichts Neues mehr installieren! Auch nicht 2.2.19.200!



    Die Spannung steigt...


    Ich werde dann wieder über Neues berichten.

    @Buddy85 Tut mir leid zu sagen: Das "werde ich auch diese Rechnung nicht bezahlen" ist ein schöner Traum, für den es leider zu spät ist, wenn du (ohne Pflicht bzw. Rechtsgrund) dieses freundliche "Angebot" i.H.v. 9,99 €/Tag angenommen hast. Damit ist ein Vertrag zustande gekommen, und es gibt darum kein Zurück mehr. Jedenfalls nicht direkt. Aber ich sehe eine theoretische, rechtlich begründete Chance, dass du dir die Miete zurück holen kannst.
    Aber wenn der "Ärger-Faktor" von vornherein in Richtung "Bagatelle" abgesenkt wird (hier geht es vermutlich kalkulatorisch aus Sicht des Händlers um eine "Kostenteilung"), wer wird dann noch sich dagegen auflehnen wollen? Immer häufiger beobachte ich auch in anderen Branchen und deren Vertragsangelegenheiten, dass die Streitwerte vom Dienstleister/Lieferanten so abgesenkt werden, dass die Masse der Geprellten das Unrecht hinnehmen, weil es "nicht mehr so viel" (€) ist, und weil kaum noch ein Anwalt sich für so niedrige Streitwerte (RVG-Gebühren) engagieren lassen will. Andernorts sah ich das bereits als ne geschäftliche "Masche".


    Wenn du deine Muskeln mal anspannen willst, dann nimmst du die schriftliche Ablehnung (mail genügt) deiner Anforderung "gleichwertiger Ersatzwagen während der Zeit des Fz.-Ausfalls für Gewährleistungs-/Garantie-Arbeiten" (mail genügt) zum Anlass anzukündigen, dass du deine Mobilität mit einem gemieteten Ersatzwagen sicherstellen wirst und die Kosten dem Gewährleistungsschuldner in Rechnung stellen wirst. Auch so was kann man dem Mitarbeiter (bzw. junge Dame oder freundliche Mädels) in Ton & Worten total nett & freundlich mitteilen. Dann musst du natürlich vorleisten, 50 - 100 €/Tag. Lass dich vorher vom Anwalt (z. Bsp. Autoclub) beraten, bevor du ernst machst!
    Ich kenne Leute, die das schon gemacht haben - jedoch mit anderen Automarken aber nicht bei Renault - hier ist ein Erfahrungsbericht so wie deiner der erste, von dem ich erfuhr. Bei jedem meiner bisherigen Werkstattaufenthalte für Renault-Gewährleistungsarbeiten war es bisher eine Selbsverständlichkeit meines Freundlichen (auch deswegen heißt er bei mir so), mir unaufgefordet einen Ersatzwagen (1 Typ-Klasse darunter, das muss man akzeptieren, ähnlich wie bei Kaskoversicherungsschäden) neben meinen bemängelten Talisman zu stellen. Es war jedesmal ein fast neuer Megane. Er wurde von der Mietwagenfirma angeliefert und nach Rückgabe meines Wagens nachgetankt wieder abgeholt.
    Die Renault-Vertreter (lokale Mitarbeiter) waren bisher immer fair zu mir als Kunde.

    Lieber neuer Kollege, ich möchte frreundlich hinweisen auf die allseitigen Bemühungen, die schon so zahlreich gewordenen parallelen Themen zu bündeln. Es gibt auf der Startseite eine Liste der jeweils zu deinem Thema passenden threats, und du erleichterst es Allen, die dir helfen wollen, wenn du vor deinem posting die am besten passende "Pberschrift" heraussuchst. Danke!

    @pkoenig, meinerseits "Respekt" und "Danke!" für deinen guten ausführlichen Bericht und für deine nachvollziehbaren persönlichen Überlegungen! Sehr sympathisch auch zu lesen, wie du und "dein" Freundlicher die langjährige Vertrags- und Kunden-Beziehung aufrecht erhalten haben.
    Dein Bericht war meine Frühstücks-Lektüre, bevor es bei mir Zuhause richtig lebhaft wird, und daher in aller Ruhe. Meine Überlegungen nach dem Lesen:

    • Ich war bisher noch nicht in den genannten weiteren Renault-Foren unterwegs. Das ist eventuell eine Bildungslücke, wenn man das grundsätzliche technische und Kompetenz-(Personal-)Problem auf Hersteller-Seite verstehen will? Jedenfalls bin ich geneigt dir deine zusammenfassenden Blick über den Tellerrand der Talisman-Baureihe hinaus reichend zu glauben.
    • Das würde bedeuten, dass das "technische Problem" noch umfassender und grundsätzlicher ist, und von der Entwicklungsabteilung bis zur Endkontrolle (vor dem Verlassen des Werks) noch weiter reicht, als ich das bisher bereits angenommen hatte.
    • Jede aus der Not der unaushaltbar gewordenen, und nach mehreren Nachbesserungsmaßnahmen weiter bestehenden Betriebsstörungen geborene "Wandelung" eines kürzlich zuvor neu gekauften Renault - gleich ob Talisman, Kadjar oder Espace, ist für den Investor eine Tragödie - 1 Tragödie zu viel! - und obendrein immer auch ein finanzieller Verlust, den der Eigner von Renault nicht kompensiert bekommt!
    • Nur kurzfristig und nur auf ersten Blick kann Renault sich wirtschaftliche und Kunden-bezogene "Entspannung" verschaffen, indem diese Zitronenautos dann im gleichen Zustand als junge Gebrauchte dem nächsten ahnungslosen Neu-Kunden angeboten werden. Fahrt mal bei Gelegenheit bei am Wegesrand liegenden Händlern vorbei: Da könnt ihr sie ausgestellt stehen sehen. Tatsächlich ist auch für den Hersteller als Inhaber der Marke jede derartige Fahrzeug-Rückgabe 1 Tragödie zu viel, weil sich der konstruktive Mangel und auch der Umgang mit den Kauf-Kunden herumspricht. Wie frustrierend muss das sein für die Ingenieure und Produktmanager der Entwicklungsabteilung und anderer innvoativer Bereiche im "Werk", die hilflos zusehen müssen, wie alles Positive, das sie mit ihrem frischen Wind (Design, Konzept, Marktpositionierung) von den "Anderen" zunichte gemacht wird!
    • Mir fällt auf, dass sowohl zentral zuständige Mitarbeiter als auch lokale Mitarbeiter, mit denen ich in Berlin und an anderen Orten ins Gespräch kam, nicht sonderlich viel Solidarität mit der Lage, sondern eher mehr Verständnis für den Kunden zeigen. Mehr oder weniger offen erfuhr ich auch, dass ihre Bemühungen um einen guten Kundendienst dadurch behindert und geschmälert werden, dass ihre "interne" Kommunikation fast genau so einseitig sein "soll" wie meine als Kunde mit dem Hersteller (in seine Richtung geht alles - von ihm kommt fast gar nichts), sowie hierzu passend, dass die Zusammenarbeit von Seiten des Herstellers in Frankreich zur ausgegliederten Renault Deutschland AG und gleichermaßen von dort zu den lokalen Niederlassungen (in der Renault Retail Group GmbH) mehr hierarchisch als fachlich kollegial organisiert wird.
    • So wird das erstaunliche Phänomen erklärt, dass so viele klare, eindeutige, und in ihrer Gesamtheit (siehe auch: Foren) übereinstimmende konstruktive und Qualitäts-Mangel-Reklamationen irgendwo versickern, und ohne die fälligen, vom Werk zu schaffenden Konsequenzen (Erfolg der individuellen Nachbesserungen, Werksseitige Rückrufe, Modellpflege-/Produktionsänderungen) im Sande verlaufen, bis "sie" (die Fahrzeuge) irgendwo auf der Außen-Verkaufsfläche eines Händlers als "Top-Angebot!" eines jungen Gebrauchten zum 2. Mal auf die Halde geschoben werden.
      Ab ca. 2019 werden wir außerdem einige weitere Exemplare in üblicher Weise von den Leasinggebern auf den Markt gebracht sehen. DIe Leasingnehmer sitzen in so einer Situation rechtlich am ganz kurzen Hebel (die A.-Karte), weil die Leasinggeber-Firma kein wirtschaftliches Interesse hat, sich als Anspruchsberechtigter um die Mangelnachbesserung zu kümmern und sie durchzusetzen, solange die "Mietsache" gebrauchsfähig "so wie vereinbart" weiterfährt, also z. Bsp. mit oder ohne mangelfrei funktionierendes R-Link.
    • Meine Schlussfolgerungen:


      a) Es ist relativ aussichtslos und darum nach mehreren Versuchen der Werkstatt "irgendwann sinnlos werdend" zu hoffen, dass individuelle Schwachstellen unter diesen werksseitigen und organisatorischen Voraussetzungen an dem jeweils individuell von uns gekauften Wagen ausgebessert werden.


      b) Wir können unsere jeweilige individuelle Chance, durch die erfolgreiche Nachbesserung den Marktwert (Zeitwert) unseres Wagens zu sichern, eventuell dann verbessern, wenn die betroffenen (wohl hauptsächlich mit Wagen aus der Produktiuon bis Frühling 2017?) Talisman-Eigner den Kontakt miteinander verstärken. Analog kann das auch Themen-bezogen mit den Eignern der gleichartig betroffenen anderen Baureihen (s.o.) funktionieren. Das kann mit verbessertem persönlichem Informationsaustausch anfangen, und im schlechtesten (bzw. besten) Fall sich zu gemeinschaftlichem Auftreten gegenüber Renault und sogar bis zu Sammelklagen a la VW-"Sachmangelproblematik" entwickeln. Ich habe so viel Geld für meinen Wagen bezahlt, und sehe nun seinen Marktwert ebenso wie den individuellen Zeitwert desaströs fallen, dass ich zu diesem Engagement bereit bin.


      c) Es gibt hier bereits Überlegungen für erste Talisman-Fahrer-Treffen, erkennbar aus sehr breit gefächerten, unterschiedlichen Interessen. Das ist ja schon mal interessant zu wissen. Und vielleicht werden sich bald auch zueinander gut passende Interessen-Gruppen herauskritallisieren? Ich habe mich nun festgelegt, dass ich eher an einem "Motto"-Treffen Gleichgesinnter teilnehmen werde (gerne auch im Verein mit Espace, Kadjar & Co) als an einem allgemeinen Tali-Treffen z. Bsp. zur "Pflege der Geselligkeit".

    So haben wir das schon vor 40 Jahren gemacht.

    Stimmt.
    das war damals ausreichend, und ist es heute immer noch.
    Und die Stellschraube am Scheinwerfergehäuse ist genau so banal wie früher, aber beim Tali zum Glück einfacher erreichbar. Fotos gab es hier schon im Forum!


    Bei meinem Wagen war das so:

    • Die Reichweite des Abblendlichts war auf Landstraßen bei Tempo 100 unangenehm kurz, d.h. ich fühlte mich latent unsicher vor Kurven. Diese eher unterbewusste "kontinuierliche Echtzeitanalayse" im Kopf ist dafür mein Gradmesser, sinngemäß ähnlich wie mein Popometer, wenn ich auf 2 oder 4 Rädern rund fahre. Und ich habe nach vielen verschiedenen gefahrenen Automarken im Laufe der Jahre Erfarungswerte gespeichert, wie weit ich gucken kann, wenn es "gut" ist. Die mit Xenon-Licht markantere, und mit LEDs noch mal optisch schärfere Hell-Dunkel-Grenze des Lichtkegels verstärkt dieses Unwohlsein bei subjetiv unnötig kurzer Leuchtweite.
    • Mein Freundlicher wollte da aber nicht gerne ran gehen: Einmal dieses tolle Messgerät vor die Lampen geschoben, und 0815 sagte ihm, das ist "im Rahmen". Und dann die Formalien: Die Zentrale zahlt das nicht, dann will er das nicht abrechnen etc. Wegen sowas fang ich gar nicht an zu diskutieren! Sondern ich pflege meinen guten Kontakt für die bedeutenden Vorgänge.

    Ich habe dann nach dem Aufstellen des Wagens genau im 90 Grad-Winkel auf ebener asphaltierter Fläche vor meiner Garagenwand die Stellschrauben links und rechts je in gleich vielen halben Umdrehungen sukzessive so gedreht, dass die Hell-Dunkel-Grenze etwas höher wurde.
    Ich würde aber niemals versuchen die Einstellung zu den Seiten zu verändern!
    Dann den Tali draußen sehr nahe parallel neben einer sehr langen Fassade (Fachmarkt-Seitenwand, mit Großparkplatz) aufgestellt, und erstmal geprüft, ob der Lichtkegel in 20 bis 30 Metern immer noch sanft nach unten weist.
    Das schien immer noch im Normbereich. Dann bin ich losgefahren ins Dunkel ohne Straßenbeleuchtung:
    Es war besser geworden! Ich fuhr nachts so wie immer (wie vor dem Talisman), ohne jenes Unwohlsein.
    Und seitdem hat sich niemand gegenüber oder vor mir fahrend über "Blenden" mit Lichthupe beschwert.


    Der Gag kam dann, als ich spaßenshalber die o.g. Messung in anderer Werkstatt mit deren Messwägelchen wiederholen ließ: Das Ergebnis war immer noch "im Rahmen", also im gesetzlich erlaubten Höhen-Spektrum.

    Liebe Kollegen, @pkoenig war vor 5 Std. zuletzt online, das war die Zeit als er diesen Bericht geschrieben hat. Ich wiederhole: Wollen wir ihn nicht lieber zuerst erklären lassen? Und vielleicht wird er uns auch über den Kadjar berichten, und vielleicht positiver als über den Talisman?


    Dabei erwarte ich nicht unbedingt, dass er seine Kaufentscheidung für die Automarke, die er schon vorher kritisch beurteilt hat, nachträglich für uns erklärt. Auch ich finde das interessant, aber ich werde sowieso seine Gründe nicht kommentieren, gleich welche sie sind. Und das hat doch auch nicht wirklich viel zu tun mit dem Thema (Qualitätsmängel).


    Aber der Umgang mit seinen Reklamationen, d.h. die konkreten Maßnahmen und ihr Erfolg, sowie der Vergleich mit den Berichten im Forum über die zahlreichen ähnlichen Beanstandungen anderer Talismane, das alles interessiert mich sehr.

    Ich verstehe gut deine Überlegungen und Sorge. Wenn mir das mit meinem Wagen passieren würde, dann wäre ich angesichts des Wortlauts dieser Warnung im ersten Moment etwas schockiert, und dann frustriert, weil der Motor noch so jung ist, und dann vorübergehend ratlos - und aus Sicht des Herstellers "darf" ich das sein!


    Ich würde die "nächste gefahrlos erreichbare Stelle zum erlaubten Anhalten" ansteuern - das kann bei Tempo 200 nach 2 km ausrollen, und in einer Straße mit Baustelle hinter der Baustelle hinter der nächsten Kreuzung am ersten legalen Parkplatz sein - mein Gewährleistungsschuldner darf mich nicht zur Erfüllung unseres Vertrags veranlassen, Verkehrsvorschriften und andere Gesetze zu übertreten. Ich würde sofort paar handy-Fotos schießen (mit km-Stand-Anzeige) und ausschalten, und bei Assistance anrufen. Dann sollen sie mit dieser Situation umgehen: Ich befolge die "Anweisung" auf dem Tachodisplay und am Telefon, und der Hersteller bleibt in der Pflicht. Das wäre mir erstmal das Wichtigste, denn wenn es wirklich eine ernst zu nehmende akute Ursache gibt, dann will ich nicht wegen irgendeiner versäumten/unbeachteten Formalie für den Motorschaden aufkommen müssen. Ich finde diese Reaktion auch fair gegenüber Renault, wenn ich ihnen Gelegenheit gebe, sofort zu reagieren und damit auch Maßnahmen zu ergreifen um ihre Kosten für den Schaden möglichst klein zu halten ("Schadenminderung").


    Auch ich vermute, nein: hoffe, dass die bisher berichteten "Stop!"-Warnungen Fehlalarme waren!
    Aber kann oder soll ich mich darauf verlassen, wenn die "Stop"-Anzeige kommt?
    Wie will man das in der überraschenden Situation "sofort" beurteilen?
    Wann (wie lange nach dem Alarm) kann man das sicher wissen, ob Fehlalarm oder "ernst"?
    Gibt es auch eventuell solche Auslöser dieser Warnung, die erst später (wenn ich meine, alles sei wieder gut) als Folgeschäden sichtbar werden?
    Ich gehe bei einem im schlechtesten Fall viele Tausend Euro teuren Schaden auf Nummer sicher - zumal ich auch davon ausgehe, dass der Hersteller auch nachträglich über die im Fz. gespeicherten Daten und/oder über die online übertragenen Daten alles nötige herausbekommt, was ich mit dem Wagen gemacht habe und wo und wann und wie lange und wie ich gefahren war.