Werde Dienstag Nacht im Flieger mal was zusammenfassend für die deutsche Rechtslage tippen.
Beiträge von Janus
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Jeder Rücktritt bedarf einen Rücktrittsgrund und der kann auch im Sachmangel selbst liegen.
Hier gilt mitunter:- Abweichung vom Vereinbarten
- Eignung zur gewöhnlichen Verwendung
- Abweichung vom Ist- zum Sollzzstand
- Aussagen des Herstellers i.S.d. ProdhaftG
- Etc
Der Sollzustand ist bei Neuwagen dabei unabhängig vom Preis und Marke zu definieren.
Eine Ausnahme sind Abweichungen, die ausnahmslos in der Serie auftreten und nicht die Hauptfunktion oder wesentliche Funktionen beeinträchtigen.Bei Gebrauchtwagen ist dies anders!
Der Nutzungsersatz ist aber der Minderung entsprechend herabzusetzen.
Das wird gerne vom Rücktrittsschuldner, also dem Verkäufer, unterm Tisch fallen gelassen. -
Wenn hinsichtlich des Rücktritts Interesse besteht, kann ich mal die Tage darüber eine allgemeine Zusammenfassung schreiben.
Nur so am Rand: den Begriff der Wandlung gibt es seit 2001 nicht mehr. -
Kurzer Nachtrag zu #5
Im comfort ist standardmäßig Massage zu Beginn ein. In anderen Modi hingegen nicht.
Kann aber außer bei Eco im multisense-Menü unter dem jeweiligen Modus angepasst werden!
-> aktuelle moduskonfiguration
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Eben.
Leider sind die Autohäuser auch die Dummen.
Als Kunde kann man eben leider kaum Rückgriff auf den Hersteller nehmen. Es sei den im Rahmen der Produkthaftung, aber hierfür fehlt es meistens am passenden Schaden.
Irreführende Werbung ist ebenso wenig zielführend.Letztlich hilft es meist eben das Autohaus mit in‘s Boot zu holen. Die leiden ja ähnlich unter dem Hersteller.
Und Rücktritt: ich will gerne bei Renault bleiben, doch da gibt’s wenig Alternativen für mich.
Solange mein Talisman auf die 2.2.18 wartet, fahre ich twingo GT weiter. Macht echt Spaß das Ding. Müsst ihr mal probieren. Lustiger als der Megane GT und Hecktriebler
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Hatte dasselbe Problem.
Man muss differenzieren.
Die Intervallmassage ist - wie passend angeführt - normal.Wenn die Massage kurz nach Beginn sich abschaltet, ist wohl das Massagemodul beschädigt.
War zumindest bei mir der Fall.
Da hilft nur Austausch. -
Die Zentrale blockt. Sei mit dem Vetragspartner zu klären.
Beim Rücktritt bleiben die Kosten beim Autohaus, das Rückgriff beim Hersteller nehmen kann. Nur Renault macht es da den Autohäusern nicht leicht.
Muss ja nicht sein. -
Ich bin mit dem Besitzer befreundet, da Sie immer geholfen haben und in allen Lebenslagen hilfreich waren. Da macht sich Kundenbindung bezahlt. Sie haben es verdient und das ist ernst gemeint.
Daher ist das für mich noch ok.
Aber Renault hat mich enttäuscht. Safrane, VelSatis, Laguna GT waren immer top. Nur der Talisman nicht.Der S6 eines Freundes ist nun bei Aufenthalt 19 also was soll’s XD
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Also hinsichtlich der Kosten sind mit diese nach 21 werkstattaufenthalten egal, auch wenn ich Sie trage. Funktionieren muss es. Das Autohaus prüft jetzt die Kosten und Machbarkeit.
Werde berichten!
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So: mein Talisman hat jetzt 2.2.18 drauf. Kann es aber nicht testen, da ich nicht vor Ort bin. Deswegen fahre ich weiter Twingo GT. Da geht alles
Weiß jemand zufällig ob man einfach ein RLink 2 Ver.3 reinhauen kann?
Dann würde ich das veranlassen. Möchte mich mich nicht weiter ärgern.