Beiträge von EspaceV

    Buexxx schrieb:

    Es wird mal wieder viel Spekuliert hier...
    Wo steht den bitte das man während der Fahrt keine Videos schauen darf?

    § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden


    Diesen § gibt es exakt zu diesem Thema. Er schließt im übrigen auch Gameboy-Spielen ein.


    Du darfst aber gerne ein Buch oder Zeitung lesen. Das was wird erst sanktioniert, wenn du dabei einen Unfall baust.
    [/quote]jetzt werden wir mal den §23 STVO auseinanderpflücken und wiederlegen das es verboten sein soll.


    Es ist unter den dort genannten Bedingungen erlaubt :


    §23
    1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn



    1.Hierfür das Gerät weder aufgenommen nochgehalten wird und(PASST JA IN UNSEREMFALL)


    2. Entweder
    a.)nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird ODER
    b.) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, denStraßen-,Verkehrs-,Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zumGerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehenerfolgt oder erforderlich ist
    (ZUR BEDIENUNG DES GERÄTES EINE KURZE BLICKZUWENDUNG - JA DAS KRIEGT MAN HIN UM DIE PLAY-TASTE ZU DRÜCKEN)



    Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. 3Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. 4Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.





    Wir dürfen es also benutzen, wenn das Gerät nicht in die Hand genommen wird UND für die Bedienung nur ein kurze Blickzuwendung erforderlich ist !



    Es ist klar, das man im Falle eines Unfalls UND des Nachweises das dieser Unfall durch das Fernsehen verursacht wurde (was erstmal bewiesen werden muss) von der Versicherung in Regress genommen werden KANN . Aber ist auch so wenn ich mit FlipFlops fahre (auch nicht verboten) oder ne Cola im Auto trinke und dabei unvorsichtig bin.


    ich zitiere dazu auch noch einen Absatz aus dem Bussgeldkatalog.org :



    Welche Ahndungen zieht das Fernsehen beim Autofahren mit sich?




    Ist das Fernsehen beim Autofahren verboten?


    Manche Autofahrer verbringen viel Zeit in Ihrem Kfz – sei es, weil sie einen langen Arbeitsweg haben oder regelmäßige Außentermine wahrnehmen müssen. Um sich die Zeit während der langen Fahrt zu versüßen, kommen einige Fahrer auf die Idee, beim Autofahren Filme anzuschauen.


    Doch ist das Fernsehen beim Autofahren überhaupt erlaubt? Und was passiert, wenn ein abgelenkter Fahrer einen Unfall verursacht?
    In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Konsequenzen für das Fernsehen beim Autofahren drohen, auf welchen rechtlichen Grundlagen Ahndungen basieren und wie Versicherungen bei diesem Vergehen reagieren.


    Mit einem Smartphone beim Autofahren fernsehen


    Die StVO hält kein explizites Fernsehverbot für den Führer eines Autos fest. Nutzt dieser dazu aber ein Handy oder Smartphone, greift der Tatbestand der „Handynutzung am Steuer“.
    Diese ist in Deutschland strikt verboten und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.


    Der Tatbestand ist allerdings erst dann erfüllt, wenn Sie als Fahrer das Mobiltelefon in der Hand halten – etwa um ein Video oder einen Film zu suchen und zu starten. Befindet sich das Handy in einer entsprechenden Halterung, droht in der Regel kein Bußgeld.



    Dank Multimediasystem im Auto fernsehen: Welche Konsequenzen drohen?




    Fernsehen beim Autofahren: Die Aufmerksamkeit des Fahrers liegt nicht nur beim Verkehr.
    Manch ein Auto besitzt ein umfangreiches Multimediasystem – DVD-Player inklusive. In der Regel verfügen diese Geräte über eine eingebaute Sperre, welche eine Benutzung während der Fahrt ausschließen.


    Ältere Modelle funktionieren beispielsweise nur, wenn die Handbremse angezogen ist. Bei neueren Geräten ist der Gebrauch an die Geschwindigkeitsanzeige des Tachos gekoppelt: Bewegt sich das Auto, verweigert das System seinen Dienst.


    Tuning-Experten umgehen diese Sperren jedoch problemlos, sodass das Fernsehen beim Autofahren wieder möglich wird. Auch gewerbliche Anbieter listen die Freischaltung in ihrem Angebot.


    Die Sperre beruht auf einer freiwilligen Verpflichtung der Hersteller der Systeme. Eine Manipulation der Sperrfunktion ist daher grundsätzlich nicht strafbar.


    Dennoch könnte die Veränderung dazu führen, dass das Auto als „nicht vorschriftsmäßig“ eingestuft wird. "(was aber im Einzelfall geprüft werden müsste)"




    Es kann also höchstens ein Bußgeld drohen wenn das Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig eingestuft wird, wie auch immer das festgelegt werden soll.



    Nicht nur Bußgelder drohen: Bei einem Unfall stellt sich die Versicherung quer



    Verursachen Sie einen Autounfall, weil Sie beim Autofahren ein Video geschaut haben, drohen nicht nur oben genannten Bußgelder. Auch die Schadensregulierung kann für den filmbegeisterten Verkehrssünder teuer werden.
    Versicherungen können das Fernsehen beim Autofahren nämlich als grob fahrlässiges oder gar als bedingt vorsätzliches Verhalten einstufen. In diesem Fall haben Versicherer das Recht, die Leistungen zu kürzen oder ganz zu streichen.


    Ich kann dann jedem empfehlen einen evtl.Premiumschutz in der Kasko abzuschließen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das bei der DEVK im Premiumschutz grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist (Ausnahme: Alkohol,Drogen).




    Es bleibt festzuhalten, das es ein explizites Verbot zum fernsehgucken NICHT gibt !!!


    VG


    Das Updaten der 2.2er Geräte auf 7.0 halte ich für sehr unwahrscheinlich. ...

    da würde ich nicht drauf wetten.


    Bis vor wenigen Wochen war es kurzzeitig möglich, das die Werkstätten die Version 2.2. durch 7.x ersetzten. Dies wurde nach einer Woche seitens Renault aber wieder gestoppt.
    Im 7er lässt sich Android Auto analog der 3er freischalten.


    Man darf gespannt sein

    das Problem des Eigenlebens dieser Spiegelbeleuchtung lässt sich nur mit einem Displaytausch des R-Links in den Griff bekommen. Dieses Problem gab es bei den Espace massenhaft. Hier sind auch die Werkstätten gefragt, das Ganze vernünftig zu reproduzieren.


    Wenn die Spiegelbeleuchtung beim Keyless funktioniert muss man das Auto verschließen und ca 30min warten. Das Fahrzeug verfällt sozusagen in einen StandbyModus. Danach geht beim Annähern die Spiegelbeleuchtung wieder an. Wartet man die 30min nicht ab, gehen die Spiegelbeleuchtungen nicht an.


    Nach dem Tausch des Displays (Tablets) geht dann die Spiegelbeleuchtung immer an, egal wie lange ich warte oder ob ich überhaupt warte zwischen den einzelnen AnnäherungsZyklen. Grund ist wohl die neue Software und Veränderung irgendwelcher Schnittstellen im Display.


    Einfach mal ausprobieren. Viele Werkstätten muß man leider an die Hand nehmen und begleiten bei der Fehleranalyse. Danach muß man die Jungs erstmal dazu bringen auch vernünftig mit den anderen Stellen zu kommunizieren, damit das Display auch getauscht wird.


    Man sollte sich nicht abwimmeln lassen und darauf aufmerksam machen, das das eine Bekannt Lösung darstellt.