Langi, bitte! Vermutlich erklärt das aber den Versionssprung von 2 auf 7. Ich bin ja mal gespannt.
Beiträge von Buexxx
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Was Laurens van den Acker für Renault leistet, ist einfach großartig. Viele Ideen aus den Presse-Redaktionen haben ja Schlimmes befürchten lassen. Aber das Ergebnis ist einfach konsequent weiter entwickelt. Keine Experimente oder wilde Ideen. Einfach nur das bereits gute Ausgangsprodukt modernisiert ohne den Vorgänger alt aussehen zu lassen. Perfekt, würde ich sagen:
https://de.motor1.com/news/302897/neuer-renault-clio-2019-kleinwagen/
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c64, ich denke, es wird nicht so einfach sein, wie du vielleicht vermutest. Es ist ganz offensichtlich nicht möglich, das im Rahmen der Produktion so zusammenzubauen, dass es immer vernünftig passt. Ich vermute, das ist eher Glücksache. Das im Nachhinen zu richten, wird Renault zu teuer sein und es lieber dem Vertragshändler überlassen. Da es nicht unter die Garantie fällt weil ja im Grunde nichts kaputt ist, braucht es Renault nicht zu bezahlen. Der Vertragshändler wird aber ebenso nur dann Zeit investieren, wenn es grob schief steht, denn das kostet ihn auch Arbeitszeit. Und am Ergebnis sieht man auch, das die Renault-Schrauber auch ihre liebe Not damit haben. Entweder die Winabweiser sitzen auf, der Spoiler stößt im geöffneten Zustand oben an, es ist schief oder schließt nich vernünftig. Das wird mit diesem Modell nicht mehr besser. Das kannste mir glauben.
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Seit wann kann das Rlink denn die Datenverbindung eines angeschlossenen Handys nutzen?
handy per usb anschliesen. alles erlauben zwecks dateifreigabe auf handy und dann geht rlink über handy ins netzt. dann store aifrufen und dann müsste er es updaten und dann kannste rumsurfen
Das wäre mir neu.
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Es wird mal wieder viel Spekuliert hier...
Wo steht den bitte das man während der Fahrt keine Videos schauen darf?§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
Diesen § gibt es exakt zu diesem Thema. Er schließt im übrigen auch Gameboy-Spielen ein.
Du darfst aber gerne ein Buch oder Zeitung lesen. Das was wird erst sanktioniert, wenn du dabei einen Unfall baust.
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Im Falle der Betriebssystem-Version und einigen harmlosen R-Link-Einstellungen gebe ich dir Recht. Das soll sich jeder verbasteln, wie er will. Selber Schuld, wenn danach nix mehr geht. Wobei das Renault eventuell (ich vermuuuute es) noch ein wenig anders sieht.
Im Falle der Freischaltung der Videoabspielfunktion hat das sehr wohl (negative) Auswirkungen. Diese gehen dann natürlich vom abgelenkten Fahrer aus. Und ich würde einen Besen fressen, wenn es Renault egal wäre, wenn der Kunde mit der Diagnose-Schnittstelle spielt und Konfigurationen ändert. Wie das rechtlich zu bewerten ist (mit Ausnahme der Video-Sache) weiß ich allerdings auch nicht.
PS.: Ach und bei Spielereien mit den TFL und dem Blinker bin ich mir auch nicht soo sicher. Das könnte u. U. auch die Betriebserlaubnis tangieren.
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Ich spekuliere da ja nur, weil ich nicht die Zeit habe, da ewig lange rum zu recherchieren. Gesunder Menschenverstand sollte da eigentlich ausreichen. Aber gegen Video-ansehen-während-der-Fahrt könnten der Gesetzgeber und/oder der Versicherer schon etwas haben, oder meinst du nicht auch?
Gugst du hier: Video schauen bei der Autofahrt kann Versicherungsschutz kosten ...
Bei der Trefferliste bei Google wird mir allerdings echt Angst und Bange.
Noch ein Auszug aus der StVZO §19 Abs. 2:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist"
Im Großen und Ganzen kannst du ja mal bei Renault nachfragen, was die von solchen Experimenten halten. Ich muss das nicht tun, denn ich habe manipulationstechnisch keine Ambitionen. -
2. Zum rechtlich Part, das ist eine Android Plattform, die ist Open Source, sprich frei und nicht Lizenz gebunden.
Das ist aber nur für den Hersteller relevant und macht die Herstellung lediglich billiger. Mehr aber auch nicht. Wenn jemand "Open Source" hört, denkt jeder gleich, damit hätte er alles in der Hand und der Experimentierfreude sind keine Grenzen gesetzt. Ich halte das, was Ihr mit dem R-Link veranstaltet, höchst bedenklich. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass man bei einigen Spielereien sogar mit der Betriebserlaubnis spielt.
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Jedoch wenn es mit dem angepriesenen Fußschwenk nun mal nicht funktioniert, dann muss ich die Karte rausholen und manuell den Öffnungsknopf drücken - sonst öffnet sich doch der Kofferraum nicht.
Warum denn? Geht dann der Knopf an der Heckklappe auch nicht?
Also wenn bei mir der Fußsensor nicht funktioniert dann verwende ich den Taster an der Heckklappe....
Bei mir und Schwampe und vermutlich 99% aller Grandtourer funktioniert das so. Wenn das bei dir nicht geht, ist es kapott!
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Bzgl. der Heckklappe wird sich nicht viel ändern. Das ist komplett in die Hose gegangen. Die müsste von Grund auf neu konstruiert werden und dafür wird Renault kein Geld ausgeben wollen. Vielleicht könnte die Heckscheibe ein paar mm kleiner werden, damit wäre der Abstand zur Karosserie größer. Aber trotzdem stimmen einige Maße nicht und es wird weiter schwierig bleiben, das gerade hin zu bekommen.